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Sicherheit und Ordnung / Gewerbe

Fundbüro

Sie haben etwas verloren? Schauen Sie online im Fundbüro nach, ob sich der Gegenstand eventuell schon angefunden hat.

Im Rahmen eines umfassenden 24-Stunden-Bürgerservice bieten wir Ihnen die Online-Recherche in unserem Fundbüro. Hier erhalten Sie einen direkten Einblick, ob Ihr Verlustgegenstand bei uns abgegeben wurde. Auch eine Verlustanzeige kann hier aufgegeben werden.

Wenn Sie den Gegenstand in Bus oder Bahn verloren haben, ist das jeweilige Verkehrsunternehmen selbst zuständig. Schauen Sie daher bitte auch hier:

Wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass der Gegenstand gestohlen wurde, wenden Sie sich bitte auch an die Landespolizeiinspektion Gera, Theaterstraße 3, 07545 Gera, Telefon 0365 829-0.

Versteigerung von Fundfahrrädern

Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist gem. § 973 BGB werden auf dem Onlineportal vom 10.04.2026 bis 19.04.2026 Fundfahrräder versteigert.

Alle Fundfahrräder, die online versteigert werden, sind gemäß § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Gera übergegangen.

Eine Übersicht der zu versteigernden Fundfahrräder finden Sie hier oder online unter: https://www.fundbürodeutschland.de/Versteigerungen

Verlierer können ihre Rechtsansprüche bis einschließlich 07.04.2026 geltend machen. Hierfür wird um eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an Fundbuero@gera.de, unter Vorlage geeigneter Nachweise zur Eigentümereigenschaft, gebeten.

Hinweis: Gebote können nur abgegeben werden, wenn eine Registrierung durch den Bieter bei Fundbürodeutschland erfolgt.

Die Versteigerung der Fahrräder erfolgt ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel, die Fahrräder sind nicht auf Funktion oder Beschädigung geprüft. Die Fahrräder werden „wie gesehen“ versteigert und sind im Handwerkerhof 13, 07548 Gera, selbst abzuholen und in bar oder per EC-Karte am Kassenautomat zu bezahlen.

Bei der Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird (§ 156 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, die in der Form der Versteigerungen geschlossen werden, nicht (§ 312g BGB).

Wir freuen und auf Ihre Teilnahme an unserer Versteigerung.

Ordnungsamt

Ordnungsamt
AnschriftHandwerkerhof 13,
07548 Gera
Schließtage02.05.2025, 30.05.2025, 24.12.2025, 31.12.2025
Barrierefreier ZugangJa
Tel.0365 838 - 2480
Fax0365 838 - 2495
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr