Die Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Gera ist für die Bearbeitung und die Entscheidung von Einbürgerungsanträgen, die Beratung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, sowie die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen zuständig.
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen.
Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft und möchten auch eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen?
Staatsangehörigkeitsbehörde
Anschrift
Heinrichstraße 35
07545 Gera
Postanschrift
Kornmarkt 12
07545 Gera
Leitung
Frau Golde
Verkehrsmittel
Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße