Personalausweis und Reisepass
Alle Bürger*innen müssen einen Identitätsnachweis besitzen.
Jeder Deutsche, der mindestens 16 Jahre alt ist und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht).
Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt der Ausweispflicht ebenso nach.
Beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können und Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums ein neues Dokument beantragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur bei Kinderreisepässen möglich.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können eine eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Mit dieser neuen Chipkarte können sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Dazu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.
Achtung!
Zur Überprüfung der Namensführung bringen Sie bitte zum Termin Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (im Original!), je nach Familienstand Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde, und ggf. Nachweise zur Namensänderung mit. Die Vorlage einer Urkunde ist im Rahmen der Vervollständigung des Melderegisters nach § 3 Bundesmeldegesetz zum Datenvergleich sowie zum Nachtrag von fehlenden Daten erforderlich.
Darüber hinaus weisen wir daraufhin, dass zur Beantragung eines Dokumentes ein aktuelles biometrisches Passfoto vorzulegen ist.
Hinweis zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige:
Die Beantragung von Ausweispapieren (Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass) für unter 16-Jährige (Personalausweis) und unter 18-Jährige (Reisepass) bedarf der Antragsstellung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam zusteht. Die persönliche Vorsprache eines Elternteils allein ist ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unter Downloads. Ansonsten kann die Beantragung von Ausweisdokumenten durch den sorgeberechtigten Elternteil erfolgen, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtbeschlusses bzw. einer Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) nachgewiesen wird.
Bringen Sie bitte die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde / Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung) zum Termin mit.
Abholung bereits beantragter Ausweisdokumente:
Bereits beantragte Personalausweise und Pässe liegen nach Fertigstellung im StadtService H35 zur Abholung während der regulären Öffnungszeiten bereit. Ein Termin ist hierfür nicht erforderlich.
Downloads
- Merkblatt für Eltern über die Ausstellung von Dokumenten
- Vollmacht zur Dokumentenbeantragung für Kinder
- Merkblatt Negativbescheinigung
- Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
- Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
- Information gem. Art 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Personalausweisen
- Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen
StadtService H35
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera Wir bitten um Beachtung, dass die telefonische Erreichbarkeit im Publikumsverkehr eingeschränkt sein kann. Gerne können Sie uns auch eine Mail an stadtservice@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir rufen Sie zurück. Wir bitten um Verständnis! |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Frau Golde |
Schließtage | 19.05.2023, 23.12.2023, 30.10.2023, 30.12.2023 |
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße |
Barrierefreier Zugang | Ja |
stadtservice@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 1900 |
Fax | 0365 838 - 1901 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr |
Online Services
Zugehörige Leistungen
- Ausweispflicht Befreiung beantragen
- Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
- Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
- eID-Karte beantragen
- Kinderreisepass beantragen
- Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion PIN ändern
- Personalausweis abholen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen eines vorläufigen Ausweises
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis für unter 16 Jährige beantragen
- Personalausweis wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen eines vorläufigen Passes