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Verwaltung & Bürgerservice
Standesamt

Urkundenservice

Anforderung von Personenstandsurkunden

Im Standesamt können Sie folgende Urkunden erhalten:

  • Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
  • Eheurkunden der letzten 80 Jahre
  • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre

Für die Anforderung zeitlich weiter zurückliegender Urkunden wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Gera.

Personenstandsurkunden können per E-Mail (standesamt@gera.de), per FAX (0365 8382545) oder per Brief (Standesamt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera) angefordert werden. Wir empfehlen die Anforderung per E-Mail. Entsprechende Antragsformulare finden Sie unter Downloads.

Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. (§ 62 Abs. 1 PStG)

Die Abholung von Personenstandsurkunden ist nur in Ausnahmefällen und ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich.

Wir empfehlen die Zahlung der Gebühr per Nachnahme. Nur so ist eine Sendungsverfolgung möglich. Sie bezahlen erst wenn Sie die Urkunde(n) erhalten. Die Zahlung erfolgt direkt beim Postboten oder in der Postfiliale. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir vor Zahlung der Gebühr sicherstellen, dass der beantragte Personenstandsfall auch in Gera beurkundet wurde. Somit bleibt Ihnen ein langwieriges Rücküberweisungsprozedere erspart.


HÄUFIG  GESTELLTE  FRAGEN  UND  ANTWORTEN

Was ist eine Personenstandsurkunde?

Es ist der Sammelbegriff für Geburtsurkunden, Lebenspartnerschafts- und Eheurkunden sowie Sterbeurkunden. Auch beglaubigte Registerausdrucke bzw. Ablichtungen aus den Personenstandsregistern fallen unter diesen Begriff.

Für was benötige ich Geburts-, Heirats- und Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden?

Urkunden werden benötigt, um den Personenstand einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich Namen festzulegen (Verbindlicher Nachweis mit Beweiskraft).

Wo kann ich Geburts-, Heirats- / Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden bestellen? Kann man Urkunden vom Standesamt online bestellen?

Personenstandsurkunden können per E-Mail (standesamt@gera.de), per FAX (0365 8382545) oder per Brief (Standesamt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera) angefordert werden. Wir empfehlen die Anforderung per E-Mail, entsprechende Antragsformulare finden Sie unter Downloads.

Ich benötige eine Apostille. Kann ich hier Apostillen bestellen? Wo erhalte ich eine Apostille für meine in Gera ausgestellte Urkunde?

Apostillen sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar zu bestellen. Die Adresse lautet:

Standesamt Gera

AnschriftMarkt 6
07545 Gera
PostanschriftKornmark 12
07545 Gera
LeitungFrau Marschall
Schließtage19.05.2023, 23.12.2023, 30.10.2023, 30.12.2023
Barrierefreier ZugangJa

Standesamt

E-Mailstandesamt@gera.de
Fax0365 838 - 2545
ServicezeitenMontag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:30 Uhr

Ansprechpartner/innen

Frau Krischker

Standesbeamtin Urkunden

E-Mailstandesamt@gera.de
Tel.0365 838 - 2546