Urkundenservice
Anforderung von Personenstandsurkunden
Im Standesamt können Sie folgende Urkunden erhalten:
- Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
- Eheurkunden der letzten 80 Jahre
- Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
Für die Anforderung zeitlich weiter zurückliegender Urkunden wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Gera.
Personenstandsurkunden können per E-Mail (standesamt@gera.de), per FAX (0365 8382545) oder per Brief (Standesamt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera) angefordert werden. Wir empfehlen die Anforderung per E-Mail. Entsprechende Antragsformulare finden Sie unter Downloads.
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. (§ 62 Abs. 1 PStG)
Die Abholung von Personenstandsurkunden ist nur in Ausnahmefällen und ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich.
Wir empfehlen die Zahlung der Gebühr per Nachnahme. Nur so ist eine Sendungsverfolgung möglich. Sie bezahlen erst wenn Sie die Urkunde(n) erhalten. Die Zahlung erfolgt direkt beim Postboten oder in der Postfiliale. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir vor Zahlung der Gebühr sicherstellen, dass der beantragte Personenstandsfall auch in Gera beurkundet wurde. Somit bleibt Ihnen ein langwieriges Rücküberweisungsprozedere erspart.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND ANTWORTEN
Was ist eine Personenstandsurkunde?
Es ist der Sammelbegriff für Geburtsurkunden, Lebenspartnerschafts- und Eheurkunden sowie Sterbeurkunden. Auch beglaubigte Registerausdrucke bzw. Ablichtungen aus den Personenstandsregistern fallen unter diesen Begriff.
Für was benötige ich Geburts-, Heirats- und Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden?
Urkunden werden benötigt, um den Personenstand einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich Namen festzulegen (Verbindlicher Nachweis mit Beweiskraft).
Wo kann ich Geburts-, Heirats- / Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden bestellen? Kann man Urkunden vom Standesamt online bestellen?
Personenstandsurkunden können per E-Mail (standesamt@gera.de), per FAX (0365 8382545) oder per Brief (Standesamt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera) angefordert werden. Wir empfehlen die Anforderung per E-Mail, entsprechende Antragsformulare finden Sie unter Downloads.
Ich benötige eine Apostille. Kann ich hier Apostillen bestellen? Wo erhalte ich eine Apostille für meine in Gera ausgestellte Urkunde?
Apostillen sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar zu bestellen. Die Adresse lautet:
-
- Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
z.Hd. Frau Fischer-Geist
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361 57332 1346
eMail: anke.fischer-geist@tlvwa.thueringen.de
Der Link dazu: Apostille, Legalisation | Landesverwaltungsamt (TLVwA) (thueringen.de)
- Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
Standesamt Gera
Anschrift | Markt 6
07545 Gera Wir bitten um Beachtung, dass die telefonische Erreichbarkeit während der Servicezeiten eingeschränkt sein kann. Wir befinden uns dann im Kundengespräch. Gerne können Sie uns auch eine Mail an standesamt@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir melden uns bei Ihnen. Wir bitten um Verständnis! | ||||
---|---|---|---|---|---|
Postanschrift | Kornmark 12
07545 Gera | ||||
Leitung | Frau Marschall | ||||
Schließtage | 19.05.2023, 23.12.2023, 30.10.2023, 30.12.2023 | ||||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||||
Standesamt | |||||
standesamt@gera.de | |||||
Fax | 0365 838 - 2545 | ||||
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:30 Uhr | ||||
Ansprechpartner/innen | |||||
Frau Krischker Standesbeamtin Urkunden |
|