Behördenbeteiligung nach Baugesetzbuch
Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes B/163/25 "Golde-Areal-Gera Sondergebiet Handel und Dienstleistung"
Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck Ihrer Stellungnahme ist es, der Stadt Gera die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt Gera den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Stadt Gera.
Die Frist für die Stellungnahme beträgt nach § 4 Abs. 2 BauGB einen Monat und endet am 5. Januar 2026.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Zeit vom 5. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026 durchgeführt.
Übersichtsplan

Stadtplanungsamt
| Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
| Leitung | Michael Coletti |
| Barrierefreier Zugang | Nein |
| stadtplanung@gera.de | |
| Tel. | 0365 838 - 4401 |
| Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |