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Öffentliche Auslegungen nach Baugesetzbuch

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes Gera 2020 für den Planbereich "GOLDE-Areal"

Für das Verfahren zur 12. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Gera 2020 für den Planbereich „Golde-Areal“ wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltbericht und ohne die Durchführung einer Umweltprüfung angewandt, da die Grundzüge des Flächennutzungsplanes nicht berührt werden.

Der Entwurf der 12. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Gera 2020 für den Planbereich „Golde-Areal“ und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

vom 16. Januar 2026 bis einschließlich 16. Februar 2026

die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Ergänzend werden in diesem Zeitraum die Auslegungsunterlagen unter geoportal.gera.de/Auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB der Entwurf 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung im Stadtplanungsamt, Amthorstraße 11, 07545 Gera Foyer zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag bis Donnerstag                                    von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag                                                             von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichung hat jedermann Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich, unter Nutzung des im Internet angefügten elektronischen Formulars, per E-Mail an stadtplanung.verfahren@gera.de oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt, Amthorstraße 11, 07545 Gera zu den oben angegebenen Auslegungszeiten vorzubringen. Die Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB bei der Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

Die Angabe der Anschrift ist zweckmäßig, um eine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung zu ermöglichen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind dem Merkblatt zum Datenschutz zu entnehmen, abrufbar unter:

https://www.gera.de/rechtliches/datenschutz/merkblaetter-zum-datenschutz

Die abgegebenen Stellungnahmen werden in die Abwägung eingestellt. Das Ergebnis des Verfahrens ist offen.

Stadtplanungsamt

Übersichtsplan

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Stadtplanungsamt

Stadtplanungsamt
AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
LeitungMichael Coletti
Schließtage15.05.2026
Barrierefreier ZugangNein
Tel.0365 838 - 4401
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr