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Bauen & Stadtentwicklung
Behördenbeteiligung nach Baugesetzbuch

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/97.2/20

Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck Ihrer Stellungnahme ist es, der Stadt Gera die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt Gera den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Stadt Gera.

Die Frist für die Stellungnahme beträgt nach § 4 Abs. 2 BauGB grundsätzlich einen Monat und endet am 15. April 2024.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 15. März 2024 bis 15. April 2024 statt. Das Auslegungsmaterial kann unter dem Link:

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/97.2/20 - Stadt Gera

eingesehen werden.

Übersichtsplan

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