Förderung der Gesundheit der Bevölkerung in Gera, unter Einbezug des Gesundheitsverhaltens und der Gesundheitsverhältnisse (sozialen, ökonomischen und Umweltbedingungen). Gesundheit wird als körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden definiert.
Umsetzung des gesundheitsbezogenen Handlungsbedarfes durch die Planung, Koordination, Leitung und Begleitung von Projekten im Bereich der Gesundheitsförderung
Formulierung des gesundheitsbezogenen Handlungsbedarfs in Bezug auf gesundheitliche Chancengleichheit
Durchführung einer Gesundheitsberichterstattung
Vernetzung mit regionalen und überregionalen Akteuren bzw. Netzwerken aus dem Gesundheitsbereich
Entwicklung einer Präventionskette / Integrierten kommunalen Gesamtstrategie
Durchführung von Aktionstagen und Erarbeitung von Öffentlichkeitsmaterialien, um das Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung zu stärken
Eine wichtige Form der Interessenvertretung zugunsten von Menschen mit Behinderungen ist die Installation der Behindertenbeauftragten in der Stadt Gera.
Eine rechtliche Betreuung wird für Menschen eingerichtet, die aufgrund ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Behinderung nicht oder teilweise nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Oberstes Ziel des Betreuungsrechts ist die Umsetzung des Wohls und der Wünsche der betreuten Menschen.