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Steuern

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2024 (BGBl. I S. 387) für diejenigen Steuerschuldner, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der gleichen Höhe wie für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt.

Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2026 erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2025 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2026 zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG).

Die Hebesätze für das Kalenderjahr 2026 haben sich gegenüber dem Jahr 2025 nicht verändert und betragen:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    320 v. H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B)

600 v. H.

Nach § 28 GrStG ist die Grundsteuer zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 fällig. Für die Stadt Gera gilt nachfolgendes:

Die Grundsteuer 2026 ist in gleicher Höhe und zu den angegebenen Fälligkeitszeitpunkten entsprechend dem letzten zugesandten Grundsteuerbescheid, wie unter „Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides, zahlen Sie bitte die nachfolgenden Beträge zu den angegeben Fälligkeiten.“ ausgewiesen, zu entrichten. Bei Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren (SEPA-Mandat) teilnehmen, wird die Grundsteuer zur Fälligkeit von dem der Stadtverwaltung Gera benannten Konto abgebucht.

Eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerschuldnern oder deren Vertreter jeweils durch einen geänderten Grundsteuerbescheid mitgeteilt.

Veröffentlicht am 9. Januar 2026

Miniaturhaus auf einer Wiese. © stock.adobe.com

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Thüringen finden Sie unter: https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer
Fragen zur Grundsteuer können Sie auch zu den üblichen Sprechzeiten der Finanzämter unter der Hotline 0361 / 57 36 11 800 stellen.

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