Datenübermittlung aus den Melderegistern an öffentliche Stellen
Seit dem 1. Mai 2022 dürfen Daten aus dem Melderegister an Behörden und andere öffentliche Stellen gemäß § 34 Abs. 2 BMG grundsätzlich nur noch im Verfahren des automatisierten Datenabrufs oder durch elektronische Datenübermittlung zur Verfügung gestellt werden.
Seit dem 1. Mai 2022 dürfen Daten aus dem Melderegister an Behörden und andere öffentliche Stellen gemäß § 34 Abs. 2 BMG nur noch im Verfahren des automatisierten Datenabrufs oder durch elektronische Datenübermittlung zur Verfügung gestellt werden.
Die Bearbeitung von schriftlichen oder telefonischen Anfragen von öffentlichen Stellen zur Beauskunftung von Melderegisterdaten ist damit nicht mehr zulässig.
Die technisch- infrastrukturellen Voraussetzungen für einen automatisierten Datenabruf sind in Thüringen beim Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) als Zentrale Stelle geschaffen worden.
Der Zugang zum automatisierten Abrufsystem erfolgt über Registrierung und Anschluss an das Beauskunftungssystem beim TLRZ.
Hier gehts zum Thüringer Beauskunftungssystem
Abteilung Einwohnerwesen und Dokumente
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Frau Dressel |
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße |
Barrierefreier Zugang | Nein |
einwohnerwesen@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 2501 |
Fax | 0365 838 - 2505 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. |
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |