Ordnungsamt
Vollzugsdienst
Der kommunale Vollzugsdienst ist für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Im Fokus steht die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Die Vollzugsbeamtinnen und -beamten sind in der Stadt zu Fuß, mit dem Dienstwagen, aber auch mit dem Fahrrad unterwegs.
Aufgaben:
- Lärmschutz, insbesondere bei nächtlicher Ruhestörung durch private Feiern und Partys
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen bei Nichtzahlung von Versicherung und Steuer sowie bei Mängeln
- Anleinpflicht für Hunde
- Schulzuführungen
- Jugendschutzkontrollen in Gaststätten, Spielhallen und auf Veranstaltungen
- Überwachung der öffentlichen Plätze, Parks und Kinderspielplätze um ggfl. Platzverweise gegen Personen und Personengruppen auszusprechen, sollten diese die Sicherheit oder Ordnung gefährden
- gegen aggressive und organisierte Bettler einschreiten
- exzessiven Alkoholmissbrauch in der Öffentlichkeit unterbinden
- Alkoholverbotszonen kontrollieren
- Überwachung des Verlaufs von Großveranstaltungen
- Abschleppmaßnahmen von Kraftfahrzeugen nach StVO, ThürStraßenG und Thüringer Ordnungsbehördengesetz
- Überprüfung des fließenden und ruhenden Verkehrs
Vorschriften im Bezug auf die Straßenverkehrsordnung
Hundewiesen, stock.adobe.com
Hundewiesen
Hunde müssen auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen, soweit es sich nicht um ausgewiesene Freilaufflächen handelt, an der Leine geführt werden. Auf Hundewiesen können Sie ihrem Vierbeiner freien Lauf gewähren.
Ordnungsamt
Anschrift | Handwerkerhof 13
07548 Gera |
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Vollzugsdienst | |
oa.leitstelle@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 2424 |
Fax | 0365 838 - 2425 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. |
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |