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Verwaltung & Bürgerservice
Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

Beurkundung

Beurkundung der Vaterschaft und/oder gemeinsamen elterlichen Sorge / des Unterhaltes

Die beim Jugendamt zuständige Urkundsperson nimmt Ihre Erklärungen hinsichtlich

  1. der (auch vorgeburtlichen) Vaterschaft
  2. der (auch vorgeburtlichen) gemeinsamen, elterlichen Sorge und
  3. der Unterhaltsverpflichtung 

auf und verhilft Ihnen damit zu entsprechenden Rechtsverhältnissen zum Kind und ggf. dem anderen Elternteil. Je nach Beurkundungsszenario sind zur Vorbereitung diverse Unterlagen notwendig, welche Sie bitte der Checkliste zur Beurkundung entnehmen und vor dem Termin beim Jugendamt per E-Mail oder auf dem Postweg einreichen können. Denken Sie bitte unbedingt an die Angabe einer Telefonnummer unter der Sie die Urkundsperson zur Abstimmung des Beurkundungstermins erreichen kann. 

Ihr Anliegen wird nach Eingangszeitpunkt und/oder Entbindungstermin bearbeitet. Gern können Sie sich auch direkt telefonisch an die Urkundspersonen im Jugendamt wenden. Sie erreichen Sie unter 0365/838-

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