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Verwaltung & Bürgerservice
StadtService H35

Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bürgerinnen und Bürger müssen in verschiedenen Lebenslagen ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen.

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis wird auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren in Form einer Urkunde vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Im Führungszeugnis wird verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme.

Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um ein Behördenführungszeugnis (Belegart „O“).
Das für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis wird als Privatführungszeugnis bezeichnet (Belegart „N“).

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der Institution/ Ihrem Arbeitgeber, die/der das Führungszeugnis verlangt, ob Sie ein behördliches (Belegart „O“) oder ein Führungszeugnis für persönliche Zwecke (Belegart „N“) benötigen. Ein einmal gestellter Antrag kann nicht zurück genommen werden und ist gebührenpflichtig.

Ein erweitertes Führungszeugnis wird in der Regel nur dann verlangt, wenn es in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt ist, bzw. wenn eine Tätigkeit angestrebt wird, die vom Kontakt zu minderjährigen Kindern und Jugendlichen geprägt ist. Auch hier gilt die Unterscheidung zwischen Behördenführungszeugnis und Privatführungszeugnis. Zur Antragstellung muss eine Bescheinigung der anfordernden Stelle vorgelegt werden, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.

Seit April 2012 können in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ein sogenanntes „Europäisches Führungszeugnis“ beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es auch Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates.


Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auf Antrag kann für eine Privatperson (natürliche Person) bzw. für eine juristische Person eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erteilt werden. Diese beinhaltet insbesondere alle in diesem Register gespeicherten Verwaltungs- und Bußgeldentscheidungen, die im Zusammenhang mit einer aktuellen oder früheren Gewerbeausübung der betreffenden Person bzw. der juristischen Person stehen. Das Gewerbezentralregister wird beim Bundeszentralregister in Bonn geführt.

StadtService H35

AnschriftHeinrichstraße 35
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
LeitungFrau Golde
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
VerkehrsmittelLinie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailstadtservice@gera.de
Tel.0365 838 - 1900
Fax0365 838 - 1901
ServicezeitenMontag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
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