Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bürgerinnen und Bürger müssen in verschiedenen Lebenslagen ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen.
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis wird auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren in Form einer Urkunde vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Im Führungszeugnis wird verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um ein Behördenführungszeugnis (Belegart „O“).
Das für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis wird als Privatführungszeugnis bezeichnet (Belegart „N“).
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der Institution/ Ihrem Arbeitgeber, die/der das Führungszeugnis verlangt, ob Sie ein behördliches (Belegart „O“) oder ein Führungszeugnis für persönliche Zwecke (Belegart „N“) benötigen. Ein einmal gestellter Antrag kann nicht zurück genommen werden und ist gebührenpflichtig.
Ein erweitertes Führungszeugnis wird in der Regel nur dann verlangt, wenn es in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt ist, bzw. wenn eine Tätigkeit angestrebt wird, die vom Kontakt zu minderjährigen Kindern und Jugendlichen geprägt ist. Auch hier gilt die Unterscheidung zwischen Behördenführungszeugnis und Privatführungszeugnis. Zur Antragstellung muss eine Bescheinigung der anfordernden Stelle vorgelegt werden, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.
Seit April 2012 können in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ein sogenanntes „Europäisches Führungszeugnis“ beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es auch Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates.
Führungszeugnisse können vorübergehend auch ohne Termin beantragt werden. Dazu sprechen Sie persönlich zu unseren Öffnungszeiten mit Ihrem Ausweisdokument und ggf. einem Schreiben des Empfängers vor. Außerdem haben Sie die Möglichkeit das Führungszeugnis über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zu beantragen.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auf Antrag kann für eine Privatperson (natürliche Person) bzw. für eine juristische Person eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erteilt werden. Diese beinhaltet insbesondere alle in diesem Register gespeicherten Verwaltungs- und Bußgeldentscheidungen, die im Zusammenhang mit einer aktuellen oder früheren Gewerbeausübung der betreffenden Person bzw. der juristischen Person stehen. Das Gewerbezentralregister wird beim Bundeszentralregister in Bonn geführt.
Gewerbezentralregisterauskünfte können bis auf Weiteres postalisch beim StadtService H35 beantragt werden. Folgende Unterlagen legen Sie bitte bei:
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vollständig ausgefülltes Formular nebst beglaubigter Unterschrift (Formulare finden Sie unter Downloads)
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Kopie des Ausweisdokumentes des Antragstellers (beidseitig!)
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Nachweis über die Gebührenzahlung in Höhe von 13 Euro (Sparkasse Gera-Greiz, IBAN DE90 8305 0000 0000 0000 19, BIC HELADEF1GER mit dem Verwendungszweck 11.00001.5)
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telefonische Kontaktdaten oder Mailadresse
Ihre Unterlagen senden Sie bitte an: Stadt Gera, StadtService H35, Kornmarkt 12 in 07545 Gera. Außerdem haben Sie die Möglichkeit den Auszug aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zu beantragen.
StadtService H35
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera Wir bitten um Beachtung, dass die telefonische Erreichbarkeit im Publikumsverkehr eingeschränkt sein kann. Gerne können Sie uns auch eine Mail an stadtservice@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir rufen Sie zurück. Wir bitten um Verständnis! |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Herr Blankenburg |
Schließtage | 04.10.2024, 23.12.2024 |
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße |
Barrierefreier Zugang | Ja |
stadtservice@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 1900 |
Fax | 0365 838 - 1901 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr |