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Verwaltung & Bürgerservice
StadtService H35

Umzug und Änderung der Anschrift

Ihre Adresse hat sich geändert? Alle Leistungen rund um Ihren Umzug finden Sie hier.

An- und Ummeldung in der Stadt Gera

Wenn Sie nach Gera oder innerhalb der Stadt Gera umgezogen sind, müssen Sie sich und alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, hier an- bzw. ummelden. Die An- bzw. Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug im StadtService H35 erfolgt sein. 

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015, ist die Mitwirkung der Wohnungsgeber*innen bei einer An-, Ab- oder Ummeldung eingeführt worden. Das bedeutet, dass bei jeder Ummeldung eine Bestätigung der Wohnungsgeber*innen vorgelegt werden muss. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend. Wohnungsgebende sind verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen. 

An-, Ab- oder Ummeldungen durch Personen mit Vollmacht sind grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Familienangehörige, im Haushalt lebende Personen sowie Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte, soweit ihr Aufgabenbereich jeweils melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

Bei minderjährigen Kindern bis zum 16. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unter Downloads. Ansonsten kann die Ummeldung durch den sorgeberechtigten Elternteil erfolgen, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtbeschlusses bzw. einer Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) nachgewiesen wird.  

Bringen Sie bitte die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde / Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung) zum Termin mit.


Abmeldung

Wenn Sie von Gera in eine andere Gemeinde innerhalb des Bundesgebietes mit Hauptwohnsitz umziehen, entfällt die Verpflichtung zur Abmeldung. Die Anmeldung an dem neuen Wohnort kann ohne Vorlage einer Abmeldebestätigung erfolgen.

Wenn Sie von Gera ins Ausland umziehen, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, hier abmelden. Dies ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das persönliche Erscheinen ist dazu ebenso notwendig, wie die Vorlage aller Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass). 

StadtService H35

AnschriftHeinrichstraße 35
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
LeitungFrau Golde
Schließtage04.10.2024, 10.05.2024, 23.12.2024
VerkehrsmittelLinie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailstadtservice@gera.de
Tel.0365 838 - 1900
Fax0365 838 - 1901
ServicezeitenMontag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

zugehörige Dienstleistungen

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