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Behördenbeteiligung nach Baugesetzbuch

Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes B/156/23 "Gessentalstraße"

Der Stadtrat der Stadt Gera hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2025 mit Beschluss-Nr. 124/2024 beschlossen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2a Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck Ihrer Stellungnahme ist es, der Stadt Gera die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt Gera den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Stadt Gera.

Die Frist für die Stellungnahme beträgt nach § 4 Abs. 2 BauGB  einen Monat und endet am 1. August 2025.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Zeit vom 27. Juni 2025 bis 1. August 2025 durchgeführt.

Die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können ab dem 27. Juni 2025 auf der Homepage der Stadt Gera unter folgendem Link eingesehen werden:

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes B/156/23 "Gessentalstraße" - Stadt Gera

Übersichtsplan

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07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
LeitungMichael Coletti
Barrierefreier ZugangNein
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Tel.0365 838 - 4401
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Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
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