Frühzeitige Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan B/163/25 "Golde-Areal-Gera" Wiesestraße - Handel und Dienstleistung
Der Stadtrat der Stadt Gera hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2022 mit Beschluss-Nr. 145/2022, 1. Ergänzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB/97.2/22 „Golde-Areal-Gera“ Wiesestraße – Handel und Dienstleistung beschlossen.
Mit Beschluss-Nr. 145/2022, 3. Ergänzung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 21. Mai 2025 den Wechsel des Planungsinstrumentes vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/97.2/22 nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zum Angebotsbebauungsplan B/163/25 nach § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Wechsel soll vollzogen werden, da sich die Planungsgrundlagen geändert bzw. das Vorhaben nicht mehr im Sinne eines Vorhabenbezugs abschließend vollständig konkretisiert und verbindlich geplant werden kann. Derzeit bestehen lediglich für die Nutzung im Erdgeschoss verbindliche Nutzervereinbarungen, das Obergeschoss wird (noch) als Leerstand geplant, jedoch mit dem Ziel auch dort eine gebietsverträgliche Nutzung zu finden.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2a Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Die Frist für die Stellungnahme endet am 25. Juni 2025.
Wir bitten Sie, die Frist einzuhalten, um den geplanten Verfahrensablauf zu sichern.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet mit den gleichen anliegenden Unterlagen im Stadtplanungsamt, Amthorstraße 11, 07545 Gera vom 6. Juni 2025 bis 20. Juni 2025 statt.
Übersichtsplan

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