Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG
Die gesetzliche Regelung des § 104c AufenthG, das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht trat mit dem Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam (BGBl. 2025 I Nr. 364 vom 23. Dezember 2025) am 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Anträge, die bis einschließlich 30. Dezember 2025 bei der Ausländerbehörde der Stadt Gera eingegangen sind, werden weiterhin geprüft!
Welche Voraussetzungen muss ich mit Ablauf des 18 monatigen Chancen-Aufenthaltes gemäß § 104c AufenthG erfüllen? Informationen zum Bleiberecht nach Ablauf des 18 Monate Chancen-Aufenthalts
(§§ 25a und 25b AufenthG) haben wir Hier für Sie zusammengefasst.
Ausländerbehörde
| Anschrift | Heinrichstraße 35/45
07545 Gera | ||
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| Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||
| Leitung | Herr Oheim | ||
| Schließtage | 15.05.2026 | ||
| Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße | ||
| Barrierefreier Zugang | Ja | ||
| Tel. | 0365 838 - 1900 | ||
| Fax | 0365 838 - 2535 | ||
| Servicezeiten | Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin. | ||
Ansprechpartner | |||
| Frau Brenner Teamleiterin Asylrecht | Heinrichstraße 35
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