Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde der Stadt Gera entscheidet über aufenthaltsrechtliche Anträge von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern, berät über Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung und trifft gegebenenfalls Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, z. B. Ausweisung und Abschiebung.
Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist bis auf Weiteres nur noch mit Termin möglich.
Termine für die Ausländerbehörde können Sie hier online anfragen.
Fragen zu laufenden Antragsverfahren oder grundlegende ausländerrechtliche Fragen bitten wir unter Angabe des Anliegens, des vollständigen Namens, Geburtsdatums und der Adresse an auslaenderwesen@gera.de zu richten.
Wir weisen darauf hin, dass es in der Antragsbearbeitung aktuell zu Verzögerungen kommt. Die Bearbeitung erfolgt priorisiert nach Dringlichkeit und Reihenfolge des Eingangs. Wir bitten daher grundsätzlich von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen, damit sich die Sachbearbeiter/innen auf die Bearbeitung der Vorgänge konzentrieren können.
Die Ausgabe von Dokumenten erfolgt ohne Termin zu folgenden Zeiten:
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Berechtigung durch Vorlage des PIN-Briefes bzw. einer Bestätigung der Ausländerbehörde über die Fertigstellung nachzuweisen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie bei Ihrer Vorsprache immer Ihren gültigen Reisepass oder Ihr gültiges Ausweisdokument mit. Weitere Unterlagen sind je nach Ihrem Anliegen erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen bei der Terminvergabe mitgeteilt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Die jeweiligen Gebühren sind von Ihrem Anliegen und Ihrem Aufenthaltszweck abhängig und werden bei Antragstellung fällig.
Sollten Sie Leistungen nach Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wird geprüft, ob Sie von den Gebühren befreit sind. Dafür legen Sie bitte Ihren aktuellen Leistungsbescheid vor.
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 6 Wochen vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.

Geflüchtete aus der Ukraine müssen für einen Aufenthalt länger als 90 Tage einen Aufenthaltstitel beantragen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Alle wichtigen Informationen zur Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts haben wir hier für Sie zusammengefasst.

FAQs - häufig gestellte Fragen und Antworten
Ausländerbehörde
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera | ||
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||
Leitung | Herr Oheim | ||
Schließtage | 19.05.2023, 23.12.2023, 30.10.2023, 30.12.2023 | ||
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße | ||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||
auslaenderwesen@gera.de | |||
Tel. | 0365 838 - 2539 | ||
Fax | 0365 838 - 2535 | ||
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Brenner Teamleiterin Asylrecht |
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Herr Konik Teamleiter Allgemeines Ausländerrecht |
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Downloads
- Merkblatt - Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (mehrsprachig)
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (mehrsprachig)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Antrag auf Daueraufenthalt EU
- Antrag auf Verlängerung eines kurzfristigen Aufenthalts/Schengener Visum
- Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung über die Erhebung personenbezogener Daten durch die Ausländerbehörde