Zum Inhalt springen
Leben in Gera
Migration und Integration

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde der Stadt Gera entscheidet über aufenthaltsrechtliche Anträge von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern, berät über Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung und trifft gegebenenfalls Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, z. B. Ausweisung und Abschiebung.

Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist bis auf Weiteres nur noch mit Termin möglich.

Termine für die Ausländerbehörde können Sie hier online anfragen.

Fragen zu laufenden Antragsverfahren oder grundlegende ausländerrechtliche Fragen bitten wir unter Angabe des Anliegens, des vollständigen Namens, Geburtsdatums und der Adresse an auslaenderwesen@gera.de zu richten.
Wir weisen darauf hin, dass es in der Antragsbearbeitung aktuell zu Verzögerungen kommt. Die Bearbeitung erfolgt priorisiert nach Dringlichkeit und Reihenfolge des Eingangs. Wir bitten daher grundsätzlich von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen, damit sich die Sachbearbeiter/innen auf die Bearbeitung der Vorgänge konzentrieren können.

Die Ausgabe von Dokumenten erfolgt ohne Termin zu folgenden Zeiten:

Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Berechtigung durch Vorlage des PIN-Briefes bzw. einer Bestätigung der Ausländerbehörde über die Fertigstellung nachzuweisen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie bei Ihrer Vorsprache immer Ihren gültigen Reisepass oder Ihr gültiges Ausweisdokument mit. Weitere Unterlagen sind je nach Ihrem Anliegen erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen bei der Terminvergabe mitgeteilt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Die jeweiligen Gebühren sind von Ihrem Anliegen und Ihrem Aufenthaltszweck abhängig und werden bei Antragstellung fällig.

Sollten Sie Leistungen nach Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wird geprüft, ob Sie von den Gebühren befreit sind. Dafür legen Sie bitte Ihren aktuellen Leistungsbescheid vor.

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 6 Wochen vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.

Gera.de
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine müssen für einen Aufenthalt länger als 90 Tage einen Aufenthaltstitel beantragen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.


Gera.de
Chancen-Aufenthaltsrecht

Alle wichtigen Informationen zur Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts haben wir hier für Sie zusammengefasst.


Ausländerbehörde

AnschriftHeinrichstraße 35
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
LeitungHerr Oheim
Schließtage19.05.2023, 23.12.2023, 30.10.2023, 30.12.2023
VerkehrsmittelLinie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailauslaenderwesen@gera.de
Tel.0365 838 - 2539
Fax0365 838 - 2535
Servicezeiten

Ansprechpartner/innen

Frau Brenner

Teamleiterin Asylrecht

E-Mailauslaenderwesen@gera.de
Herr Konik

Teamleiter Allgemeines Ausländerrecht

E-Mailauslaenderwesen@gera.de