Mietspiegel
Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und dient Mietern sowie Vermietern als wichtige Orientierung bei der Bewertung von Mietpreisen. Er wird in der Regel von der jeweiligen Kommune oder gemeinsam mit Interessenvertretern von Mietern und Vermietern erstellt bzw. anerkannt. Grundlage des Mietspiegels sind ausgewertete Mietdaten, die das aktuelle Mietniveau einer Stadt oder Gemeinde transparent abbilden. Dadurch schafft der Mietspiegel mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und unterstützt eine nachvollziehbare und faire Einordnung von Mieten.

Der Mietspiegel setzt keine Mietpreise fest, sondern ist als Richtlinie zur Ermittlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete zu verstehen. Er ist auf die mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen und für Einfamilienhäuser nicht anwendbar. Dieser Mietspiegel gilt ebenfalls nicht für Wohnungen, die nicht als Wohnraum vermietet sind, sondern gewerblich genutzt werden. Im vorliegenden Mietspiegel werden nur Grundmieten (Netto-Kaltmieten) ausgewiesen.