Zum Inhalt springen
Leben in Gera
Sterbefall

Totenscheine

Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Todesfall eine Leichenschau durchzuführen. Im Rahmen der Untersuchung müssen die Todesart, der Todeszeitpunkt und die Todesursache dokumentiert werden.

Ein Totenschein

Das Gesundheitsamt Gera registriert und archiviert Totenscheine von verstorbenen Bürgern der Stadt Gera. Zu den weitere Aufgaben gehören:

  • Erteilung von Auskünften aus Totenscheinen und Sektionsscheinen, Gewährung von Einsicht sowie Aushändigung
  • Zulassung einer Ausnahme oder Fristenverkürzung bei Überführung einer Leiche
  • Austellen eines Internationalen Leichenpass
  • Fristenverlängerung bzw. -verkürzung bei Erdbestattungen oder Einäscherung
  • Zustimmung zur Ausgrabung und Umbettung von Leichen

Leistungen des Gesundheitsamtes

Amt für Gesundheit und Versorgung

AnschriftGagarinstraße 68
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
E-Mailgesundheit@gera.de
Tel.0365 838 - 3501
Fax0365 838 - 3505
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner/innen

Amtsarzt

Tel.0365 838 - 3502

Sekretärin

Tel.0365 838 - 3543