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Sterbefall

Totenscheine

Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Todesfall eine Leichenschau durchzuführen. Im Rahmen der Untersuchung müssen die Todesart, der Todeszeitpunkt und die Todesursache dokumentiert werden.

Ein Totenschein. © Stadt Gera

Das Gesundheitsamt Gera registriert und archiviert Totenscheine von verstorbenen Bürgern der Stadt Gera. Zu den weitere Aufgaben gehören:

  • Erteilung von Auskünften aus Totenscheinen und Sektionsscheinen, Gewährung von Einsicht sowie Aushändigung
  • Zulassung einer Ausnahme oder Fristenverkürzung bei Überführung einer Leiche
  • Austellen eines Internationalen Leichenpass
  • Fristenverlängerung bzw. -verkürzung bei Erdbestattungen oder Einäscherung
  • Zustimmung zur Ausgrabung und Umbettung von Leichen

Amt für Gesundheit und Versorgung

AnschriftGagarinstraße 68
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
E-Mailgesundheit@gera.de
Tel.0365 838 - 3501
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Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
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