Unterstützung bei Wohnungskosten
Für die Kosten der Unterkunft und der Heizung sowie weitere damit unmittelbar in Zusammenhang stehende einmalige Leistungen (Umzug, Mietkautionen, Wohnungsbeschaffung) sind bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) Leistungen zu erbringen, deren Kosten die Stadt aufgrund der Zuständigkeit zu tragen hat.
Die Richtlinie soll sicher stellen, dass bei der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des SGB II und SGB XII eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Verwaltung erfolgt, insbesondere Ermessen im Verwaltungshandeln gleich ausgeübt und Beurteilungsspielräume entsprechend dem Zweck der Rechtsvorschrift ausgefüllt werden. Kurzum es sollen alle gleich behandelt werden.