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Sterbefall

Formalitäten und Maßnahmen im Todesfall

Nach dem Tod eines Menschen trifft die Hinterbliebenen zunächst eine tiefe Trauer. Angehörige müssen aber viele Entscheidungen treffen. Wer muss informiert werden? Wie wird die Beerdigung organisiert?

  • Einen Arzt benachrichtigen und eine Totenbescheinigung ausstellen lassen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist.
  • Ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen (welches auf Wunsch auch fast alle mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge erledigt).
  • Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt vornehmen, wenn dies weder durch eine Einrichtung noch das Bestattungsunternehmen geschehen ist
  • Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen.
  • Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab)
  • Sarg auswählen
  • Termin bei der Friedhofsverwaltung oder Kirche für die Trauerfeier und Beisetzung vereinbaren.
  • Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde, Kränze etc.)
  • Terminabsprache mit Druckerei wegen Anzeige/Gedenkbild
  • Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen
  • Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen
  • Dem Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen.
  • Organisation des Trauerkaffees
  • Mit Krankenkasse, Lebensversicherung bzw. Sterbekasse abrechnen.
  • Den Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden.
  • Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen.
  • Rentenanspruch geltend machen
  • Beamtenversorgung und Zusatzversicherung beantragen
  • Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden.
  • Erbschein beantragen und Testament öffnen lassen (Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen, Übergabe regeln
  • Zeitung und Telefon ab- bzw. umbestellen
  • Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden
  • Post umbestellen
  • Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern, Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen
  • Mitgliedschaften kündigen
  • Abstellen von Gas, Wasser, Strom, Heizungsanlage regulieren
  • Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar einschalten.
  • Prüfen von Internetaktivitäten, ggf. Löschung von Zugangsdaten, Passwörtern

Leistungen der Stadtverwaltung Gera