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Ausländerbehörde

Verfahren zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen

Wenn Sie die Zustimmung der Ausländerbehörde für die Anerkennung der Vaterschaft benötigen, finden Sie hier weiterführende Informationen.

Soweit ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ vorliegt, bedarf es für eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft der vorherigen Zustimmung der Ausländerbehörde. Das Standesamt wird Sie – sofern ein solches „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ vorliegt –  auffordern, eine entsprechende Zustimmungserklärung vorzulegen.

Für die Erteilung der Zustimmung ist ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde notwendig, welcher sowohl von dem Anerkennenden als auch der Mutter gestellt werden muss. 

Die Entscheidung ergeht nach Abschluss des Prüfung von Amts wegen. 

Die Zustimmung gilt grundsätzlich nach Ablauf von vier Monaten nach Antragstellung durch den Anerkennenden und die Kindesmutter als erteilt, soweit keine besonderen Umstände im Einzelfall vorliegen. Über den Eintritt dieser Zustimmungsfiktion wird eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Standesamt ausgestellt.

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie rechts unter Downloads. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular senden Sie bitte per E-Mail an auslaenderwesen@gera.de oder postalisch an die Stadt Gera, Ausländerbehörde, Kornmarkt 12, 07545 Gera.