Zum Inhalt springen
Übersicht zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Mietspiegel

Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und dient Mietern sowie Vermietern als wichtige Orientierung bei der Bewertung von Mietpreisen. Er wird in der Regel von der jeweiligen Kommune oder gemeinsam mit Interessenvertretern von Mietern und Vermietern erstellt bzw. anerkannt. Grundlage des Mietspiegels sind ausgewertete Mietdaten, die das aktuelle Mietniveau einer Stadt oder Gemeinde transparent abbilden. Dadurch schafft der Mietspiegel mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und unterstützt eine nachvollziehbare und faire Einordnung von Mieten.

Häusergrafik mit Text "Mietspiegel der Stadt Gera".

Der Mietspiegel setzt keine Mietpreise fest, sondern ist als Richtlinie zur Ermittlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete zu verstehen. Er ist auf die mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen und für Einfamilienhäuser nicht anwendbar. Dieser Mietspiegel gilt ebenfalls nicht für Wohnungen, die nicht als Wohnraum vermietet sind, sondern gewerblich genutzt werden. Im vorliegenden Mietspiegel werden nur Grundmieten (Netto-Kaltmieten) ausgewiesen.

Was steht im Mietspiegel?

Der Geraer Mietspiegel 2026 ist ein einfacher Mietspiegel. Er zeigt Vergleichswerte für die Nettokaltmiete von Wohnungen, die von ihm erfasst werden. Welche Vergleichsmiete für eine bestimmte Wohnung in Betracht kommt, ergibt sich aus der Tabelle und den Erläuterungen im Mietspiegel. Ein Mietspiegel setzt die Miete einer einzelnen Wohnung nicht verbindlich fest.

Wie nutze ich den Mietspiegel?

Prüfen Sie zunächst, ob der Mietspiegel für Ihre Wohnung anwendbar ist. Ordnen Sie anschließend die Wohnung anhand der im Mietspiegel beschriebenen Merkmale ein und folgen Sie der dortigen Berechnungsanleitung. Die Mietwerte beziehen sich auf die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten.

Ansprechpartner

Abteilung Wohnen/ finanzielle Hilfen

Telefon: 0365 838 - 3170

E-Mail: sozialamt@gera.de