Einbürgerung
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden. Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung inkl. eines Quick Check sowie eines Videos zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens finden Sie u.a. auf der Seite www.einbürgerung.de der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Hinweise zur Antragstellung und Bearbeitungsdauer
Bei Interesse, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an staatsangehoerigkeit@gera.de mit folgenden Angaben:
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Ihrem Namen,
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Geburtsdatum,
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Ihrem Familienstand,
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Ihrem Herkunftsland,
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ggf. Familienangehörigen, die miteingebürgert werden sollen und
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gegebenenfalls zu den Aufenthaltszeiten.
Sie erhalten eine Terminbestätigung inklusive eines Links zu den Antragsformularen, samt Anlagen und Hinweisblatt zu erforderlichen Unterlagen für eine Einbürgerung zugesandt.
Aufgrund der Vielzahl von Interessenten erfolgt die Terminvergabe bereits für das Jahr 2027.
Die aktuelle Bearbeitungszeit ab Antragstellung beträgt ca. 2 Jahre.
Wir bitten Sie, innerhalb der Bearbeitungszeit von Fragen nach dem aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen. Immer montags, von 9 bis 15 Uhr, können Sie sich gern persönlich an uns wenden, um beispielsweise Änderungen mitzuteilen und Unterlagen ein- oder nachzureichen.
Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Antragstellerinnen und Antragsteller werden die Anträge grundsätzlich nach Eingangsdatum bearbeitet. Wir weisen darauf hin, dass die Beauftragung eines Rechtsbeistands nicht zu einer schnelleren Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags führt. Die Erhebung einer Untätigkeitsklage führt ebenfalls nicht zu einer schnelleren Bearbeitung.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.
Voraussetzungen:
- Sie wohnen in Gera
Sie sind mit erstem Wohnsitz in Gera gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend. - Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens- 5 Jahren
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis. - Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen
Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtende Handlungen und sind gegen den Schutz von Juden und das friedliche Zusammenleben verschiedener Völker. - Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22,23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes),
- Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
- Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt - Sie haben keine Vorstrafen
Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. - Sie sprechen Deutsch
Sie haben mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1. - Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben und belegen dies mit entsprechenden Nachweisen, wie:
- deutscher Schulabschluss oder
- in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften oder -bestandener Einbürgerungstest
- Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben
Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind.
Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie per Mail oder bei Antragsabgabe.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Pass oder ID-Karte und ggf. Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde, Auszug aus dem Zivilregister- oder Familienregister, ggf. Heiratsurkunde
- Weitere Unterlagen siehe Hinweisblatt
Welche Unterlagen Sie im Detail vorlegen müssen, erfahren Sie auf Nachfrage per Mail bzw. bei Zusendung der Terminbestätigung und der Antragsunterlagen samt Hinweisblatt zu erforderlichen Unterlagen.
Formulare:
Das Antragsformular samt Anlagen und Hinweisblatt erhalten Sie per Mail direkt von der Staatsangehörigkeitsbehörde, mit der Terminbestätigung.
Gebühren:
- 255,00 Euro pro Person
- 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen
Rechtsgrundlagen:
Staatsangehörigkeitsgesetz
Staatsangehörigkeitsbehörde
| Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
| Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
Staatsangehörigkeitsbehörde | |
| Tel. | 0365 838 - 1900 |
| Fax | 0365 838 - 2585 |
| Servicezeiten | nach Vereinbarung |