Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Geflüchtete aus der Ukraine müssen für einen Aufenthalt länger als 90 Tage einen Aufenthaltstitel beantragen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis 4. März 2026 verlängert
Beantragung eines Aufenthaltstitels ab sofort  hier ONLINE möglich!
  
Ukrainische Staatsangehörige können sich grundsätzlich 90 Tage visumfrei in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Eine gesonderte Erlaubnis ist für diesen Zeitraum nicht notwendig.
 
 Für einen darüber hinaus gehenden Aufenthalt ist die Beantragung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde notwendig. Diesen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf der 90 Tage  unter Vorlage folgender Unterlagen:
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
 - Passkopie mit Einreisestempel- bzw. gültiges Personaldokument,
 - biometrisches Passfoto,
 - soweit vorhanden ausländische Personenstandsurkunden (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil) nebst Übersetzung in die deutsche Sprache (eine Nachreichung ist nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde möglich).
 
für minderjährige Kinder bis zum 16. Lebensjahr zusätzlich:
- eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, wenn nicht alle Sorgeberechtigen mit zum Termin vor Ort sind.
 
Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache in der Ausländerbehörde grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Zudem ist die Anmeldung in der Stadt Gera Voraussetzung und Basis für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist. Bitte melden Sie sich daher zunächst im Sozialamt, Abteilung Asyl, Gagarinstraße 99-101 (Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr – 16 Uhr und Freitag 8.30 Uhr bis 13 Uhr). Hier können Sie auch vorsprechen, wenn Sie Versorgungs- oder Unterbringungsbedarf haben.
Ausländerbehörde
| Anschrift | Heinrichstraße 35/45
 07545 Gera  | 
|---|---|
| Postanschrift | Kornmarkt 12
 07545 Gera  | 
| Leitung | Herr Oheim | 
| Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße | 
| Barrierefreier Zugang | Ja | 
| auslaenderwesen@gera.de | |
| Tel. | 0365 838 - 1900 | 
| Fax | 0365 838 - 2535 | 
| Servicezeiten | Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin.  | 
Anmeldung im Sozialamt, zur Unterbringung und Leistungsgewährung von Geflüchteten
Sozialamt Gera
 Gagarinstraße 99-101
 07545 Gera
 
 Öffnungszeiten
 Montag, Dienstag und Donnerstag:
 08.30 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch:
 08:30 Uhr - 13.00 Uhr
Freitag:
 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
 Tel.: 0365 838 3101
 E-Mail: Soziales.Ukraine@gera.de