Zum Inhalt springen
Leben in Gera
Mobilität, Verkehr & Rad

E-Scooter

In Gera gibt es ein flexibles Mobilitätsangebot in Form von E-Scootern. Die Stadt hat eine entsprechende Vereinbarung mit der deutschen Verleihfirma TIER Mobility SE unterzeichnet.

Zwei Frauen auf E-Rollern

Die Stadt Gera hat eine Vereinbarung mit der Verleihfirma TIER Mobility SE unterzeichnet, die zum 1. Mai 2023 in Kraft getreten ist. Der Vertrag sieht dabei vor, dass bis zu 180 E-Tretroller aufgestellt werden können.

Video einblenden


An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der die Seite ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden.

Die Nutzung der Tier-Roller erfolgt über die firmeneigene App. Hat sich ein Nutzer in dieser registriert und ein entsprechendes Kundenkonto mit gültiger Bankverbindung hinterlegt, kann man in der App nach verfügbaren Fahrzeugen suchen. Um die Fahrt zu beginnen, muss dann nur noch der am Lenker angebrachte QR-Code gescannt werden. Nach der Aktivierung fällt eine Leihgebühr von 0,22 Euro pro Minute an, zudem werden pro Fahrt einmalig 1,20 Euro für die Nutzung des Rollers angerechnet. 

Der Lenker einer E-Rollers

Zu erkennen sind die Tier-Fahrzeuge vor allem an ihrer türkisenen Farbe. Die Roller sind mit einem besonders großen Vorderrad sowie zwei unabhängigen Bremssystemen an Vorder- und Hinterrad ausgestattet. Am Lenker befinden sich zudem zwei intuitive Blinker. Der integrierte Doppelständer soll zudem für mehr Stabilität beim Abstellen der Roller sorgen und das Risiko des Umkippens reduzieren.

Die Fahrzeuge können grundsätzlich im gesamten öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Gera genutzt und auch entsprechend der Vorgaben abgestellt werden. Diese sehen zum Beispiel vor, dass die E-Scooter den Verkehr auf Straßen und Gehwegen nicht behindern dürfen. Sollte es hier zu Problemen kommen, können diese an den Kundenservice des Anbieters gemeldet werden. Die Telefonnummer ist direkt auf den Geräten abzulesen und zusätzlich in Brailleschrift angebracht, damit auch Menschen mit Sehbehinderung direkt reagieren und etwaige Beeinträchtigungen melden können.

Zudem gibt es Zonen innerhalb der Stadt, in denen die Nutzung der Tretroller gänzlich untersagt ist. Zu diesen gehören Friedhöfe, Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Grünflächen und städtischen Grünanlagen. Eine Ausnahme gilt für den Hofwiesenpark: Hier dürfen die E-Scooter nur auf den asphaltierten Wegen genutzt werden.

Stadtplanungsamt

AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
Barrierefreier ZugangNein