Zum Inhalt springen
Naturschutz

Baumschutz

Der Schutz von Bäumen im Siedlungsbereich kann durch eine kommunale Satzung geregelt werden, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen Bäume gefällt werden dürfen. Damit soll vor allem der für Stadtklima, Stadtökologie und Stadtbild wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. Insbesondere können Vorschriften zu Schutz von Bäumen auf Baustellen nur durchgesetzt werden, wenn die Bäume einem besonderen Schutz, wie den durch eine Baumschutzsatzung, unterliegen.

Umweltamt

Umweltamt
AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
LeitungKonrad Nickschick
Barrierefreier ZugangNein

Abteilung Naturschutz

Tel.0365 838 - 4240
Fax0365 838 - 4205
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr