Naturschutz
Baumschutz
Der Schutz von Bäumen im Siedlungsbereich kann durch eine kommunale Satzung geregelt werden, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen Bäume gefällt werden dürfen. Damit soll vor allem der für Stadtklima, Stadtökologie und Stadtbild wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. Insbesondere können Vorschriften zu Schutz von Bäumen auf Baustellen nur durchgesetzt werden, wenn die Bäume einem besonderen Schutz, wie den durch eine Baumschutzsatzung, unterliegen.
Warum hat Gera eine Baumschutzsatzung und andere Städte nicht?
Verhindert eine Baumschutzsatzung das Beseitigen von Bäumen?
Was muss ich tun, wenn ich einen Baum fällen möchte?
Aus welchen Gründen stehen Obst– und Nadelbäume ebenfalls unter Schutz?
Besteht ein Wahlrecht zwischen Ersatzpflanzung und finanzieller Ablöse?
Weshalb ist eine Ersatzpflanzung erforderlich, wenn ich einen Baum fälle, den ich selbst freiwillig gepflanzt habe?
Was muss ich beachten, wenn ich eine bauliche Anlage errichten, ändern, sanieren, abbrechen möchte und davon geschützter Baumbestand betroffen ist?
Umweltamt
| Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
|---|---|
| Leitung | Konrad Nickschick |
| Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Naturschutz | |
| Tel. | 0365 838 - 4240 |
| Fax | 0365 838 - 4205 |
| Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |

