Schutzgebiete
Schutzgebiete dienen der dauerhaften Sicherung von Teilen der Natur und Landschaft. Dabei sind verschiedene Aspekte wie die Naherholung, der ökologischer Wert, das Landschaftsbild und die eigene Schönheit der Natur ausschlaggebend.
Wie werden Schutzgebiete ausgewiesen?
Welche Schutzgebiete gibt es in Gera?
Natura 2000-Gebiete
Natura 2000 ist ein europäisches Schutzgebietsnetz, das europaweit gefährdete Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten langfristig in ihrem Bestand erhalten soll. Um dies sicher zu stellen, werden spezielle Fauna- Flora-Habitat- Gebiete (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete (SPA) ausgewiesen. Die besonderen Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen sind die Erhaltungsziele für das jeweilige Natura 2000- Gebiet. Rechtliche Grundlagen dafür bilden die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die EU-Vogelschutzrichtlinie.
Zu den in Gera vorhandenen natürlichen Lebensraumtypen von EU-weitem Interesse gehören vor allem Schlucht- und Hangmischwälder, Erlen- Eschen- und Weichholzauenwälder, Fließgewässer mit flutender Wasservegetation und Flachland- Mähwiesen. Europaweit bedeutende Tierarten, die in Gera nachgewiesen werden konnten, sind insbesondere Kammmolch, Eremit, Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling, Großes Mausohr, Bechstein- und Mopsfledermaus, Rotmilan, Mittel- und Schwarzspecht.
Für diese im Stadtgebiet vorkommenden Arten und natürlichen Lebensräume sind insgesamt vier FFH-Gebiete und ein Vogelschutzgebiet durch die Europäische Union bestätigt worden.
FFH- und Vogelschutzgebiet „Zeitzer Forst“
FFH-Gebiet „Brahmeaue“
FFH-Gebiet „Hainberg-Weinberg“
FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald“
Naturschutzgebiete (NSG)
Naturschutzgebiete dienen vor allem dem Schutz und der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Im Stadtgebiet von Gera gibt es drei Naturschutzgebiete.
NSG "Rödel"
NSG "Zeitzer Forst"
NSG "Lasur und Eichberg bei Gera"

Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Ziel der LSG ist der Schutz von Landschaften sowohl unter naturwissenschaftlich-ökologischen als auch kulturell-sozialen Gesichtspunkten. Dabei soll die Landschaft in ihrer vorgefundenen Eigentümlichkeit und Einmaligkeit erhalten werden. LSG besitzen i. d. R. eine besondere Bedeutung für die Erholung. In Gera gibt es drei Landschaftsschutzgebiete.
LSG "Geraer Stadtwald"
LSG "Hausberg"
LSG "Zaufensgraben"
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)
GLB können sich auf Alleen, einseitige Baumreihen, Baumgruppen, Hecken oder andere kleinflächige Landschaftsbestandteile erstrecken.
GLB "Orchideenwäldchen in Bieblach“
Naturdenkmale (ND) und Flächennaturdenkmale (FND)
Als ND können sowohl Einzelgebilde wie landschaftsprägende Bäume, Felsen oder Höhlen als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu fünf Hektar Größe ausgewiesen werden. Die Schutzkategorie FND wurde in der DDR verwendet und gilt weiter fort.
Flächennaturdenkmale (FND)
Naturdenkmale (ND)
FAQ
Wie erkenne ich, ob ich mich in einem Schutzgebiet befinde?
Kann ich den Schutzgebieten Geras wandern gehen?
Kann ich dann auch dort campen und grillen?
Darf ich meinen Hund ohne Leine laufen lassen?
Mein Grundstück befindet sich in einem Schutzgebiet, darf ich jetzt nicht mehr Rasen mähen?
Kann ich meine Fläche trotz Schutzstatus verkaufen
Was soll ich machen, wenn ich Müll im Naturschutzgebiet finde oder Flächen mutwillig zerstört werden?
Werde ich bei der Ausweisung von neuen Schutzgebieten als Betroffener enteignet?
Umweltamt
| Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
|---|---|
| Leitung | Konrad Nickschick |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Naturschutz | |
| Tel. | 0365 838 - 4240 |
| Fax | 0365 838 - 4205 |
| Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |















