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Naturschutz

Schutzgebiete

Schutzgebiete dienen der dauerhaften Sicherung von Teilen der Natur und Landschaft. Dabei sind verschiedene Aspekte wie die Naherholung, der ökologischer Wert, das Landschaftsbild und die eigene Schönheit der Natur ausschlaggebend.

Die Unterschutzstellung von Gebieten erfolgt durch Erklärung in einer Rechtsverordnung. Diese bestimmt Schutzgegenstand und -zweck, notwendigen Ge- und Verbote und Maßnahme zur Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung. Im Zuge des verwaltungsrechtlichen Verfahrens zur Unterschutzstellung müssen u.a. Verbände und betroffene Nutzer/Grundeigentümer angehört werden.

Schutzgebiete in Gera

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Dunkler Wiesenknopfameisenbläuling im Zeitzer Forst
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Kalte Eiche bei Ernsee
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Puschkinplatzeiche

FAQ

Umweltamt

Umweltamt
AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
LeitungKonrad Nickschick
Barrierefreier ZugangNein

Abteilung Naturschutz

Tel.0365 838 - 4240
Fax0365 838 - 4205
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr