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Naturschutz

Schutzgebiete

Schutzgebiete dienen der dauerhaften Sicherung von Teilen der Natur und Landschaft. Dabei sind verschiedene Aspekte wie die Naherholung, der ökologischer Wert, das Landschaftsbild und die eigene Schönheit der Natur ausschlaggebend.

Welche Schutzgebiete gibt es in Gera?

Natura 2000-Gebiete

Natura 2000 ist ein europäisches Schutzgebietsnetz, das europaweit gefährdete Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten langfristig in ihrem Bestand erhalten soll. Um dies sicher zu stellen, werden spezielle Fauna- Flora-Habitat- Gebiete (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete (SPA) ausgewiesen. Die besonderen Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen sind die Erhaltungsziele für das jeweilige Natura 2000- Gebiet. Rechtliche Grundlagen dafür bilden die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die EU-Vogelschutzrichtlinie.

Zu den in Gera vorhandenen natürlichen Lebensraumtypen von EU-weitem Interesse gehören vor allem Schlucht- und Hangmischwälder, Erlen- Eschen- und Weichholzauenwälder, Fließgewässer mit flutender Wasservegetation und Flachland- Mähwiesen. Europaweit bedeutende Tierarten, die in Gera nachgewiesen werden konnten, sind insbesondere Kammmolch, Eremit, Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling, Großes Mausohr, Bechstein- und Mopsfledermaus, Rotmilan, Mittel- und Schwarzspecht.

Für diese im Stadtgebiet vorkommenden Arten und natürlichen Lebensräume sind insgesamt vier FFH-Gebiete und ein Vogelschutzgebiet durch die Europäische Union bestätigt worden.

Rosenkäfer auf Doldenblüte. © Frank Schwarzentrub
Gebietsschutz dient auch dem Artenschutz

Naturschutzgebiete (NSG)

Naturschutzgebiete dienen vor allem dem Schutz und der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Im Stadtgebiet von Gera gibt es drei Naturschutzgebiete.

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Kopfweiden im winterlichen Zeitzer Forst
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Wertvolle Wiese im Naturschutzgebiet "Zeitzer Forst"
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Der streng geschützte Dunkle Wiesenknopfameisenbläuling im Zeitzer Forst, eine wertgebende FFH-Art dieses Gebietes.

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

Ziel der LSG ist der Schutz von Landschaften sowohl unter naturwissenschaftlich-ökologischen als auch kulturell-sozialen Gesichtspunkten. Dabei soll die Landschaft in ihrer vorgefundenen Eigentümlichkeit und Einmaligkeit erhalten werden. LSG besitzen i. d. R. eine besondere Bedeutung für die Erholung. In Gera gibt es drei Landschaftsschutzgebiete.

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)

GLB können sich auf Alleen, einseitige Baumreihen, Baumgruppen, Hecken oder andere kleinflächige Landschaftsbestandteile erstrecken.

Naturdenkmale (ND) und Flächennaturdenkmale (FND)

Als ND können sowohl Einzelgebilde wie landschaftsprägende Bäume, Felsen oder Höhlen als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu fünf Hektar Größe ausgewiesen werden. Die Schutzkategorie FND wurde in der DDR verwendet und gilt weiter fort.

FAQ

Umweltamt

Umweltamt
AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
LeitungKonrad Nickschick
Schließtage15.05.2026
Barrierefreier ZugangNein

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