Naturschutz
Schutzgebiete
Schutzgebiete dienen der dauerhaften Sicherung von Teilen der Natur und Landschaft. Dabei sind verschiedene Aspekte wie die Naherholung, der ökologischer Wert, das Landschaftsbild und die eigene Schönheit der Natur ausschlaggebend.
Die Unterschutzstellung von Gebieten erfolgt durch Erklärung in einer Rechtsverordnung. Diese bestimmt Schutzgegenstand und -zweck, notwendigen Ge- und Verbote und Maßnahme zur Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung. Im Zuge des verwaltungsrechtlichen Verfahrens zur Unterschutzstellung müssen u.a. Verbände und betroffene Nutzer/Grundeigentümer angehört werden.
Schutzgebiete in Gera
NATURA 2000 - Gebiete
Naturschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete
Geschützte Landschaftsbestandteile
Naturdenkmale
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© Stadt Gera
FAQ
Wie erkenne ich, ob ich mich in einem Schutzgebiet befinde?
Kann ich den Schutzgebieten Geras wandern gehen?
Kann ich dann auch dort campen und grillen?
Darf ich meinen Hund ohne Leine laufen lassen?
Mein Grundstück befindet sich in einem Schutzgebiet, darf ich jetzt nicht mehr Rasen mähen?
Kann ich meine Fläche trotz Schutzstatus verkaufen
Was soll ich machen, wenn ich Müll im Naturschutzgebiet finde oder Flächen mutwillig zerstört werden?
Werde ich bei der Ausweisung von neuen Schutzgebieten als Betroffener enteignet?
Umweltamt
| Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
|---|---|
| Leitung | Konrad Nickschick |
| Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Naturschutz | |
| Tel. | 0365 838 - 4240 |
| Fax | 0365 838 - 4205 |
| Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |







