Eingriffsregelung
Eingriffe sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Eingriffsregelung und Vorhabensbegleitung
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb von Schutzgebieten dauerhaft zu sichern und zu erhalten.
Welche fachlichen und rechtlichen Grundlagen gelten dafür?
Wann liegt ein Eingriff vor?
Beispiele für Eingriffe:
Was muss ich tun, wenn es sich um einen Eingriff handelt?
Welche Grundlagen gelten?
Ökokonto
Das Instrument Ökokonto ermöglicht die Dokumentation und Verwaltung von vorgezogenen freiwilligen Aufwertungsmaßnahmen von Natur und Landschaft, bis sie einem späteren Eingriff zugeordnet werden können.
Was ist ein Ökokonto?
Welche Vorteile habe ich von einem Ökokonto?
Artenschutz nach § 44 BNatSchG
Mit der Umsetzung der Regelungen der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie und der EU- Vogelschutzrichtlinie in bundesdeutsches Recht sind die Belange des Artenschutzes zwingend bei allen Plan- und Bauvorhaben zu beachten.
Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung müssen die Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten abgearbeitet und ggf. erforderliche Vermeidungs-, Schutz- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden.
Dies betrifft auch den Siedlungsbereich bzw. das Stadtgebiet selbst. Werden im Zuge von Gebäudesanierungen oder Abrissvorhaben Lebensstätten von besonders geschützten Tierarten beseitigt, sind hierfür Ersatzlebensstätten neu zu schaffen (s. hier).
FAQ
Ich muss auf meinem Grundstück Jungaufwuchs in Vorbereitung einer Baumaßnahme entfernen. Gilt das schon als Eingriff?
Ich muss meine Ligusterhecke entfernen. Geht das einfach so?
Ich möchte keinen Ersatz auf einer Fläche leisten, kann ich den Eingriff auch einfach finanziell ausgleichen?
Kann ich mir privat Ökokontopunkte durch geeignete Maßnahmen erwerben und diese dann weiterverkaufen?
Umweltamt
| Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
|---|---|
| Leitung | Konrad Nickschick |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Naturschutz | |
| Tel. | 0365 838 - 4240 |
| Fax | 0365 838 - 4205 |
| Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |




