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Naturschutz

Eingriffsregelung

Eingriffe sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Eingriffsregelung und Vorhabensbegleitung

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb von Schutzgebieten dauerhaft zu sichern und zu erhalten.


Ökokonto

Das Instrument Ökokonto ermöglicht die Dokumentation und Verwaltung von vorgezogenen freiwilligen Aufwertungsmaßnahmen von Natur und Landschaft, bis sie einem späteren Eingriff zugeordnet werden können.

Artenschutz nach § 44 BNatSchG

Mit der Umsetzung der Regelungen der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie und der EU- Vogelschutzrichtlinie in bundesdeutsches Recht sind die Belange des Artenschutzes zwingend bei allen Plan- und Bauvorhaben zu beachten.

Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung müssen die Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten abgearbeitet und ggf. erforderliche Vermeidungs-, Schutz- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden.

Dies betrifft auch den Siedlungsbereich bzw. das Stadtgebiet selbst. Werden im Zuge von Gebäudesanierungen oder Abrissvorhaben Lebensstätten von besonders geschützten Tierarten beseitigt, sind hierfür Ersatzlebensstätten neu zu schaffen (s. hier).

FAQ

Umweltamt

Umweltamt
AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
LeitungKonrad Nickschick
Schließtage15.05.2026
Barrierefreier ZugangNein

Abteilung Naturschutz

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Fax0365 838 - 4205
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