Naturschutz
Artenschutz
Artenschutz soll die Vielfalt an wildlebenden Pflanzen und Tieren (Biodiversität) bewahren und deren Aussterben verhindern.

© Frank Schwarzentrub
Wozu Artenschutz?

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Was ist heimischer Artenschutz?
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© Stadt Gera
Was muss ich beachten, wenn ich bauliche Anlagen sanieren, abbrechen oder verändern will?
Was bedeutet kontrollierender Artenschutz?
Wie ist der Umgang mit verletzten Wildtieren?
Was sind invasive Arten?
Was ist der Unterschied zum Tierschutz?

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FAQ
Was muss ich tun, wenn ich ein Hornissennest im Wohnbereich habe?
Kann ich Schwalbennester an meinem Wohnhaus selber beseitigen?
Unter dem Dach meines Wohnhauses fliegen Fledermäuse ein, wie kann ich das verhindern?
Was muss ich tun, wenn ich ein geschütztes Tier, z.B. eine griechische Landschildkröte oder einen Graupapagei, gekauft habe?
Kann ich einen Waschbären als Haustier halten?
Darf ich verletzte Tiere mit nach Hause nehmen und gesund pflegen?
Wer kümmert sich um verletzte Stadttauben bzw. deren Bekämpfung?
Umweltamt
| Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
|---|---|
| Leitung | Konrad Nickschick |
| Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Naturschutz | |
| Tel. | 0365 838 - 4240 |
| Fax | 0365 838 - 4205 |
| Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Wichtige Dokumente und Informationen
- Handel, Haltung und Zucht von Schildkröten
- Handel, Haltung und Zucht von Papageienvögeln
- Schutz, Handel, Haltung und Zucht von europäischen Vögeln
- Information zur Rechtslage in Thüringen hinsichtlich der Präparation von besonders geschützten Exemplaren
- Informationen zu Hornissen
- Internationaler Artenschutz
Melden von geschützten Arten
- Artenschutz und Urlaub
Verzicht auf lebende Souvenirs
- EU-Verordnung 1143/2014
Umgang mit invasiven Arten
- Tierbestandsanzeige












