Alters- und Ehejubiläen
Jubiläen im Alter sind etwas ganz besonderes und werden deshalb auch besonders gewürdigt.

Zum 90. und 95. Geburtstag sowie zum 50. Hochzeitstag erhalten die Jubilare ein Glückwunschschreiben vom Oberbürgermeister der Stadt Gera.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gera oder ein Stellvertreter überbringt den Jubilaren persönlich die Glückwünsche der Stadt und des Thüringer Ministerpräsidenten zum 100. Geburtstag und allen darauffolgenden Geburtstagen sowie zum 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag.
Ein Glückwünschschreiben des Bundespräsidenten erfolgt zum 100. und zum 105. Geburtstag, außerdem zur Eisernen Hochzeit, Gnadenhochzeit und Kronjuwelenhochzeit.
Hinweise:
Voraussetzung für die Überbringung der Glückwünsche ist eine persönliche oder schriftliche Beantragung circa sechs Wochen vor dem Termin durch z.B. Familienangehörige, Freunde, Verwandte oder durch die Jubilare selbst.
Verlauf:
Alle weiteren Abstimmungen werden seitens der Stadt Gera vorgenommen.
Unterlagen:
Folgende Angaben werden benötigt:
1. bei Ehejubiläen
Vornamen, Name, Anschrift, Datum der Eheschließung,
Heiratsurkunde im Original oder Kopie.
2. bei Altersjubiläen
Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum,
Geburtsurkunde oder Personalausweis (bzw. Befreiung auf Ausweispflicht) im Original oder Kopie.
Gebühren: kostenfrei
Referat Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
| Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||||
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| Barrierefreier Zugang | Ja | ||||
Ansprechpartnerin | |||||
| Frau Carolin Sickert Sachbearbeiterin Protokoll |
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