Zum Inhalt springen
Leben in Gera
Logo Kindertagespflege
Kindertagespflege

Infos für Kindertagespflegepersonen

Relevante Themen

Frühkindliche Entwicklung und Bildung    

Neugierig erkunden Kinder die Welt mit all ihren Sinnen und lernen in jedem Moment ihres Lebens. Sie setzen sich aktiv mit ihrer Umwelt auseinander und erfahren viel über sich selbst, wie sie mit anderen zusammen leben und kommunizieren. Kinder erforschen Dinge, Sachen und Materialien und prüfen sie auf ihre Beschaffenheit. Kinder sind stets bestrebt, alle sich ihn bietenden Möglichkeiten zu nutzen, um noch weitere Erfahrungen zu machen. Die Kindertagespflegestelle als Ort, an dem Bildung, Betreuung und Erziehung gleichermaßen Bedeutung haben, kann Kinder ein Stück weit dabei begleiten und unterstützen, um ihrer Neugier und ihrem Wissensdurst nachzugehen. Grundlage dafür ist, eine anregungsreiche Umgebung zu schaffen, die Kinder stets motiviert noch Unbekanntes kennenzulernen.

Oftmals brauchen Erwachsene viel Geduld und Feingefühl, um Kindern zu ermöglichen, das zu lernen, was sie gerade interessiert. Kindertagespflegepersonen haben die verantwortungsvolle Aufgabe, Entwicklungsbegleiter für die vielfältigen Bildungsprozesse von Kindern zu sein. Sie bereiten die Kinder darauf vor, die komplexe Welt und ihre eigene Position in ihr zu verstehen und handlungsfähig zu werden. Dabei sind Kinder auf die Anerkennung, Geborgenheit und Unterstützung von Bezugspersonen angewiesen.

Bildungsprozesse benötigen Lernprozesse und sind ein aktiver Prozess. Lernen bedeutet, sich auf die Umwelt einzustellen und Verhalten, Einstellungen, Fähigkeiten und Kenntnisse zu ändern und zu erweitern. Das Gehirn bildet dabei neue Strukturen, verknüpft bisherige Erfahrungen mit neuen Informationen und entwickelt vielfältige Querbezüge.

Der Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre bildet die Grundlage des pädagogischen Handelns und berücksichtigt informelle, nonformale und formale Bildungsprozesse.

Bedeutung des Spiels            

Kinder sind Experten in eigener Sache und laut Spielforschern sollten Kinder für eine gesunde Entwicklung bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr in etwa 15.000 Stunden gespielt haben. Dabei zählen die individuelle Förderung, Tätigkeiten in Vereinen oder im Unterricht nicht als Spiel. Wenn man dies auf die Stunden am Tag herunterrechnet, dann landet man bei sieben bis acht Stunden reine Spielzeit vom Kind ausgehend. Deshalb sollte immer kritisch reflektiert und hinterfragt werden, wie viel Zeit die Kinder wirklich „netto“ für nicht pädagogisches, intrinsisch motiviertes Spiel haben und wieviel Zeit für Essen, Schlafen, Anziehen, Körperpflege, individuelle Förderung, gemeinsames Singen benötigt wird. Aufgabe ist es, einen kreativitätsfördernden Rahmen zu schaffen und vielfältige, abwechslungsreiche und anregende Materialien bereitzustellen. (Vgl. Demokratie und Partizipation von Anfang an, Marc Köster, S. 21ff.)

Kinder spielen, weil sie sich entwickeln und sie entwickeln sich, weil sie spielen. Für das Lernen hat das Spiel eine herausragende Bedeutung und kennzeichnend ist das hohe Maß an Selbstbestimmtheit und die Orientierung an situativen Interessen. Dies kann für das ganze Leben lang von großer Bedeutung sein.           

Zusammenarbeit mit den Eltern

Für die Bildungs- und Lernprozesse von Kindern ist die Zusammenarbeit pädagogisch Tätiger und Familien von großer Wichtigkeit. Eltern vertrauen ihre Kinder einer ihr fremden Person an. Dies ist für viele Eltern nicht immer leicht. Hinzu kommen Zweifel, ob das die richtige Entscheidung und Wahl war und ob es dem Kind wohl gut geht. Vielleicht würden sie auch lieber den Tag selbst mit dem Kind verbringen, anstatt einer Berufstätigkeit nachzugehen. Dafür brauchen Kindertagespflegepersonen oftmals viel Verständnis und Einfühlungsvermögen. Eine gelingende Kooperation ist da entscheidend und durch wechselseitige Offenheit, Respekt und Vertrauen geprägt. Dies beinhaltet auch die gemeinsame Abstimmung von Bildungs- und Erziehungszielen und deren Vorgehensweisen.

Eltern sind die Experten ihrer Kinder und diejenigen, die sie am besten kennen. Hier ist eine enge und transparente Zusammenarbeit erforderlich, denn Eltern können viel von dem vermitteln, was das Kind braucht, um sich wohl zu fühlen.

Kindertagespflegepersonen wissen, was Kinder grundsätzlich in welchem Alter benötigen. Sie beobachten jedes einzelne Kind genau und können ihr pädagogisches Angebot auf den individuellen Förderbedarf abstimmen. Sie begleiten das Kind über den Tag oftmals mehrere Stunden und können den Eltern Wesentliches berichten.

Wenn Kindertagespflegepersonen und Eltern regelmäßig im Gespräch sind und sich gegenseitig auf dem Laufenden halten, ist das für die positive Entwicklung des Kindes sehr wertvoll und trägt zudem zu einer guten Erziehungspartnerschaft bei. Man sollte nicht erst dann das Gespräch suchen, wenn es Probleme gibt.

Sicherheit/Gesundheit/Ernährung                                                      

Kinder brauchen eine sichere Umgebung, in der sie sich möglichst unbeschadet frei bewegen und entfalten können. Dazu gehören Sicherheitsvorkehrungen wie Steckdosensicherungen, Schränke und Regale, die an der Wand befestigt sind und vieles mehr. Die Initiative "Das sichere Haus" hat eine Broschüre für Kindertagespflegepersonen herausgegeben, die heruntergeladen werden kann.

Zur Gesundheit gehören eine ausgewogene und kindgerechte Ernährung. Eine Vielzahl von Informationen und Hinweisen zur gesunden Ernährung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen hat die “Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.“ auf ihrer Homepage veröffentlicht. 

Um die Verbreitung von Keimen zu verhindern, sind bei der Zubereitung von Lebensmitteln hygienische Vorkehrungen erforderlich. Im Vorfeld Ihrer Tätigkeitsaufnahme erfolgt eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das zuständige Gesundheitsamt. Im § 42 IfSG sind die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote hinsichtlich der Lebensmittelherstellung und -zubereitung geregelt.

Der Bundesverband für Kindertagespflege hat außerdem eine Leitlinie zur Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege herausgegeben. Diese können Sie ebenfalls auf deren Homepage herunterladen.

Des Weiteren ist im § 35 IfSG die Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen geregelt. Demnach müssen die in § 33 IfSG genannten Gemeinschaftseinrichtungen über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 IfSG in regelmäßigen Abständen belehrt werden. Der § 34 gibt Auskunft über die meldepflichtigen Erkrankungen und die jeweiligen Verfahrensweisen, die es zu beachten gilt.

Seit dem 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Alle Kinder, die eine Kindertagespflegestelle, eine Kita oder Schule besuchen, müssen ab dem ersten Geburtstag geimpft sein. Ausnahme: Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen, z.B. wegen einer Allergie gegen einen Bestandteil des Impfstoffs, nicht geimpft werden können. Auch Kinder im Säuglingsalter, die noch nicht geimpft werden können, weil sie noch zu jung sind, können trotzdem in der Kindertagespflege und Kita betreut werden.

Der Impfnachweis ist von Ihnen als Kindertagespflegeperson zu prüfen.

Kindertagespflegepersonen, die nach 1970 geboren sind, müssen ihren Impfschutz gegenüber dem zuständigen Jugendamt nachweisen. Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränken nicht geimpft werden kann, muss dies durch ein Attest nachweisen.

Demokratie und Partizipation in der Kindertagespflege

Kinder haben ein Recht darauf, an Entscheidungen beteiligt zu werden, die sie direkt betreffen. Es ist die Aufgabe von Erwachsenen, auch sehr jungen Kindern Mitbestimmung zu ermöglichen.

Der Bundesverband für Kindertagespflege nimmt dies zum Ausgangspunkt für das Projekt "Demokratie und Partizipation in der Kindertagespflege". Auf deren Homepage werden regelmäßig Informationen und Materialien dazu bereitgestellt, die sowohl für Kindertagespflegepersonen und Fachberater/-innen in ihrer Praxis wie auch Eltern nützlich sein können.

Dort finden Sie u.a. einen Selbstevaluationsbogen zur Beteiligung von Kindern bis drei Jahren im Alltag der Kindertagespflege. 

Weiterhin erklärt das „ABC der Beteiligung“  die wichtigsten Begriffe rund um die Themen Demokratie, Partizipation und Vielfalt. In Kooperation mit dem Projekt "Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung" des Paritätischen Gesamtverbandes wurde dieses erarbeitet.

Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Kooperationsprojekt Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ sind in einem Thesenpapier für die Fachpraxis und die Fachpolitik zusammengetragen. Einen Download für das Thesenpapier „Wir sind politisch“ finden Sie auf der Seite des Begleitprojektes „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ (www.duvk.de/11thesen/).

Für Kinder ist es wichtig zu lernen, dass sie für ihr eigenes Handeln verantwortlich sind und zu allen Angelegenheiten, die sie selbst und ihre Entwicklung betreffen, ihre eigene Meinung äußern dürfen sowie nach Möglichkeit und ihrem Alter entsprechend mit einbezogen werden.

Beteiligungs-, Gestaltungs-, Mitbestimmungs- und Entscheidungsmöglichkeiten bieten sich in zahlreichen Zusammenhängen, wie beispielsweise bei der Wahl der Spielpartner, -inhalte, -materialien, -räume, Raumgestaltung, Erholungs- und Ruhephasen, Gestaltung der Mahlzeiten u.v.m.

Die Befähigung zur Partizipation wird durch gelebte Teilhabe erreicht und ist ein notwendiges Grundprinzip in der pädagogischen Arbeit und damit ein wesentliches Qualitätsmerkmal.

Inklusion

Jedes Kind hat individuelle Bedürfnisse. Sie begründen sich aus seinem Entwicklungsstand und seiner persönlichen Situation. Kinder haben ein Recht auf Unterschiedlichkeit und diese Vielfalt ist ein schützendes Gut, mit dem wertschätzend und sozial verantwortlich umgegangen werden soll. In der Kindertagespflege kann dem besonders gut Rechnung getragen werden. Durch die kleine überschaubare Gruppengröße hat die Kindertagespflegeperson eine enge Beziehung zu jedem einzelnen Kind und weiß genau, was es für seine Entwicklung braucht.
Wenn Kinder besondere Förderbedürfnisse aufgrund einer Beeinträchtigung haben, ist das eine Anforderung, mit der sich Kindertagespflegepersonen auseinandersetzen müssen und spezielle Kenntnisse brauchen.

Auf der Internetseite des Bundesverbandes für Kindertagespflege gibt es zahlreiche Publikationen, Beispiele aus der Praxis und Materialien zu dem Thema Inklusion. 

Datenschutz                                                                           

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Auf der Homepage des Bundesverbandes für Kindertagespflege finden Sie eine Expertise zum Datenschutz in der Kindertagespflege, die das Deutsche Jugendinstitut (DJI) in 2020 herausgegeben hat. Diese enthält einen Leitfaden für den Datenschutz in der Kindertagespflege.

Logo Kindertagespflege
Symbolbild Kindertagesstätte, Kinder und Erzieherin auf Wippe
Symbolbild Kindertagesstätte

Kindertagespflege

AnschriftJugendamt
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera
Barrierefreier ZugangNein
E-Mailja.kinderbetreuung@gera.de
Tel.0365 838 - 3487
ServicezeitenMontag nach Vereinbarung
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung