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Für Kinder / Jugendliche

Pilotprojekt "FerienMobil" - Vergünstigtes Schüler-Ferienticket Thüringen 2026

Der Innenraum von einem Bus. © Drazen - stock.adobe.com

Die Stadt Gera möchte mit dem Pilotprojekt "FerienMobil" Familien in Gera während der Sommerferien 2026 unterstützen. Gefördert mit Mittel des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) sollen Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen bis einschließlich dem 20. Lebensjahr und Hauptwohnsitz in Gera das Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 zum vergünstigten Preis von nur 16,00 € erhalten anstatt dem vollen Preis von 32,00 €. Die Stadt Gera übernimmt somit die Kosten des Tickets zur Hälfte.

Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Mobilität sowie der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen während der Sommerferien 2026. Das Ticket ermöglicht die eigenständige Erreichbarkeit von Angeboten wie:

  • Ferienangeboten,
  • Sport- und Vereinsaktivitäten,
  • Schwimmbädern,
  • Bibliotheken,
  • Jugendzentren,
  • kulturellen Einrichtungen,
  • Begegnungsorten,
  • Veranstaltungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit,
  • Teilhabe-, Vernetzungs- und Beteiligungsangeboten

Ab 26. Juni 2026 insgesamt 50 % beim Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 sparen

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Ab dem 26. Juni kann das vergünstigte Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 gegen Nachweis der Berechtigung und ausschließlich am Serviceschalter der Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH (GVB) in der Heinrichstraße 35 gekauft werden.

Berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die:

  • in Gera mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind und
  • maximal 20 Jahre alt sind und
  • eine staatliche allgemeinbildende Schule oder eine private allgemeinbildende Schule besuchen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Berechtigung nachzuweisen:

  • Personenbezogener Berechtigungsschein, ausgegeben durch die staatlichen allgemeinbildenden Schulen der Stadt Gera
  • Schulbescheinigung aus dem aktuellen Schuljahr, aus der der Hauptwohnsitz in Gera hervorgeht
  • Gültiger Schülerausweis, aus dem der Hauptwohnsitz in Gera hervorgeht
  • Ein amtliches Dokument zum Wohnortnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Dokument, aus dem die besuchte Schule hervorgeht (Bsp.: Schülerausweis, letztes Zeugnis)

Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen.

Beteiligte Projektpartner:

Weitere Infos und Antworten zum vergünstigten Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 finden Sie in den Häufig gestellten Fragen.

Wer ist berechtigt? / Wer kann das vergünstigte Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 erhalten?

Berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die in Gera mit Hauptwohnsitz gemeldet und maximal 20 Jahre alt sind und entweder eine staatliche allgemeinbildende Schule oder eine private allgemeinbildende Schule (zum Beispiel: Grundschule, Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Gymnasium, Förderschule, Freie Waldorfschule) besuchen (maßgeblich ist das Schuljahr 2025/2026). Das Ticket ist personengebunden.

Nicht berechtigt sind Auszubildende, Studenten sowie Schüler staatlicher berufsbildender sowie privater berufsbildender Schulen.

Wann und wo kann ich das vergünstigte Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 kaufen?

Das vergünstigte Schüler-Ferienticket kann ab 26. Juni 2026 bis zum letzten Ferientag ausschließlich am Serviceschalter der GVB in der Heinrichstraße 35 zu den regulären Öffnungszeiten erworben werden:

Montag, Mittwoch, Freitag:    9 bis 15 Uhr

Dienstag und Donnerstag:     9 bis 18 Uhr

Was kostet das vergünstigte Schüler-Ferienticket Thüringen 2026?

Das vergünstigte Schüler-Ferienticket kostet 16,00 € anstatt 32,00 €.

Was muss ich beim Kauf des Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 mitbringen und vorzeigen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Berechtigung nachzuweisen:

  • Personenbezogener Berechtigungsschein, ausgegeben durch die staatlichen allgemeinbildenden Schulen der Stadt Gera
  • Schulbescheinigung aus dem aktuellen Schuljahr, aus der der Hauptwohnsitz in Gera hervorgeht
  • Gültiger Schülerausweis, aus dem der Hauptwohnsitz in Gera hervorgeht
  • Ein amtliches Dokument zum Wohnortnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Dokument, aus dem die besuchte Schule hervorgeht (Bsp.: Schülerausweis, letztes Zeugnis)

Kann ich das vergünstigte Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 auch an einem Fahrkartenautomaten oder Online kaufen?

Nein, an den Fahrkartenautomaten kann nur das reguläre Schüler-Ferienticket erworben werden. Das vergünstigte Schüler-Ferienticket ist ausschließlich am Serviceschalter der GVB in der Heinrichstraße 35 zu erwerben.

Für welche Verkehrsmittel und welches Gebiet kann ich das Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 nutzen?

Das Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in allen Bussen, Nahverkehrszügen (2. Klasse) und Straßenbahnen der beteiligten Verkehrsunternehmen in ganz Thüringen.

Ich bin in Gera wohnhaft gemeldet, gehe aber in eine allgemeinbildende Schule außerhalb der Stadt Gera. Kann ich das vergünstigte Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 auch erwerben?

Ja, wenn du mit deinem Hauptwohnsitz in Gera gemeldet bist. Mehr dazu: siehe Frage „Was muss ich beim Kauf des Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 mitbringen und vorzeigen?“

Wie lange ist das Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 gültig?

Es gilt in den gesamten Thüringer Sommerferien vom 4. Juli bis zum 16. August 2026.

Ich habe das Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 bereits vor dem 26. Juni 2026 zum vollen Preis von 32 € erworben. Kann ich mir den Anteil der Kosten von 16 € nachträglich erstatten lassen?

Ja, wenn der Ticketinhaber zum berechtigten Personenkreis zählt. Hierfür wird in kürze ein digitales Antragsformular bereitgestellt werden. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Ich habe ein Monats- oder Deutschlandticket. Kann ich den Zuschuss von 16,00 € auch erhalten?

Nein, der Zuschuss gilt nur für das Schüler-Ferienticket Thüringen 2026.

Was passiert, wenn ich mein Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 verliere?

Hier verweisen wir auf die Vorgaben und Hinweise der GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH und des „Bus & Bahn Thüringen e. V.“.

Ich wohne in Gera und habe in diesem Schuljahr meinen Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule gemacht. Kann ich das vergünstigte Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 erhalten?

Ja, maßgeblich für den Erhalt des vergünstigten Tickets ist, dass man nachweislich Schülerin oder Schüler einer allgemeinbildenden Schule im aktuellen Schuljahr 2025/2026 war/ist.

Ist das Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 übertragbar oder kann ich eine oder mehrere weitere Personen mit dem Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 mitnehmen?

Nein, das Schüler-Ferienticket ist nicht übertragbar. Es ist ein personalisiertes Ticket. Es kann nicht von verschiedenen Personen gleichzeitig oder abwechselnd genutzt werden. Zum Zeitpunkt des Kaufs am Serviceschalter der GVB in der Heinrichstraße 35 wird der Vor- und Zuname mit Kugelschreiber lesbar und unlöschbar eingetragen.

Ich bin berechtigter Schüler/berechtigte Schülerin, aber habe keine Möglichkeit, an meinen Berechtigungsschein zu kommen. Wie kann ich das vergünstigte Schüler-Ferienticket Thüringen 2026 dennoch erwerben?

Es gibt weitere Möglichkeiten, die Berechtigung nachzuweisen:

  • Schulbescheinigung aus dem aktuellen Schuljahr, aus der der Hauptwohnsitz in Gera hervorgeht
  • Gültiger Schülerausweis, aus dem der Hauptwohnsitz in Gera hervorgeht
  • Ein amtliches Dokument zum Wohnortnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Dokument, aus dem die besuchte Schule hervorgeht (Bsp.: Schülerausweis, letztes Zeugnis)

Kontakt

Sie haben Fragen zum Ferienticket oder benötigen weitere Informationen?

Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail an ferienticket@gera.de.

Wir helfen Ihnen gern weiter.