
Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen"
Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ – kurz: LSZ – unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des generationenübergreifenden Miteinanders sowie zur Förderung sozialer Teilhabe und gesellschaftlicher Verantwortung.
Mikroprojektförderung
Gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege sowie kirchliche Träger haben jährlich die Möglichkeit, für ihre Mikroprojekte Förderanträge im Rahmen des LSZ zu stellen. Durch die Förderung sollen bedarfsgerechte Angebote ermöglicht und die Unterstützung von Familien weiter verbessert werden.
Alle relevanten Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare stehen im Downloadbereich unten rechts zur Verfügung.
Aktuelles aus den LSZ-Förderjahren
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Das Förderjahr 2025 ist mit vielen tollen Projekten erfolgreich zu Ende gegangen. Die Abgabe der Verwendungsnachweise ist für die Mikroprojektträger bis spätestens 31.03.2026 im Dezernat Soziales, Jugend und Kultur erforderlich. Für die Bestandsprojektträger ist Fristende der 30.06.2026 bei Ihrem zuständigen Amt/ Bearbeiter.
- Die Antragstellung für Mikroprojekte im Jahr 2026 ist abgeschlossen und wir freuen uns über die große Zahl eingegangener Anträge. Das Antragsverfahren befindet sich zur Zeit in der finalen Bearbeitungsphase vor Erlass der Bescheide. Unsere städtische Richtlinie LSZ sowie die neu beschlossenen Projektpässe zur Mittelverwendung, finden in diesem Förderjahr erstmals Anwendung.
- Für das Förderjahr 2027 wird voraussichtlich im kommenden Frühjahr der Aufruf zur Antragstellung für Mikroprojekte veröffentlich.
Welche finanziellen Mittel stehen im Landesprogramm zur Verfügung?
Das Land Thüringen fördert mit rund 15 Millionen Euro pro Jahr seine Landkreise und Kreisfreien Städte.
Einerseits bestehende Angebote der Familienförderung wie:
- Frauen- und Familienzentren
- Erziehungs-, Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen
- Thüringer Eltern-Kind-Zentren
- regionale Förderung der Stiftung Familiensinn (Familienbildung etc.)
- Zuschüsse für Seniorenarbeit
Andererseits fördert es neue familienunterstützende bzw. planerische, koordinierende Aufgaben in den Kommunen.
So können in Gera durch gemeinnützige und kirchliche Träger sowie Verbände der Wohlfahrtspflege jährlich Anträge auf neue Mikroprojekte (max. 5.000 EUR) gestellt werden.
Die Verteilung der LSZ-Mittel für die Stadt Gera wurde mit Beschluss Drucksachen Nr. 85/2025 vom Stadtrat der Stadt Gera in den so genannten Projektpässen (siehe Downloadcenter) beschlossen.
Download Aktualisierungen
| Datei | zuletzt aktualisiert |
|---|---|
| Checkliste zum Antrag | 01/2026 |
| Bewertungsmatrix | 01/2026 |
| Projektübersicht | 01/2026 |
| Mittelabruf | 01/2026 |
| Verwendungsnachweis | 01/2026 |
| Honorarstaffel | 01/2026 |
| Richtlinie LSZ Gera | 10/2025 |
| Fachspezifischer Plan der Stadt Gera | 10/2025 |
| Mittelverwendung Projektpässe | 10/2025 |
| Antrag LSZ | 04/2025 |
| ANBest-P | 01/2025 |
| ANBest-Gk | 01/2025 |
| Richtlinie LSZ Thüringen | 01/2025 |
| Hinweise Honorarausgaben | 01/2025 |
| Publizitätsleitfaden | 01/2025 |

Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur
| Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Verkehrsmittel | Stadtbahnlinie 3, Haltestelle Herderstraße | ||||
| Barrierefreier Zugang | Ja | ||||
| jugend.soziales@gera.de | |||||
| Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||||
Ansprechpartner | |||||
| Frau Kühnel Sachbearbeiterin |
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Downloadcenter LSZ
- Allgemeine Nebenbestimmungen - Projektförderung (ANBest-p)
- Allgemeine Nebenbestimmungen - Gebietskörperschaften (ANBest - Gk)
- Hinweise zur Zuwendungsfähigkeit von Honorarausgaben
- Honorarstaffel 2026
- Richtlinie LSZ des Landes 2025
- Richtlinie LSZ der Stadt Gera 2025
- Fachspezifischer integrierter Plan
- Publizitätsleitfaden
- Mittelverwendung LSZ Projektpässe 2025
- Projektübersicht
bisher geförderte Projekte und Träger in Gera