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Soziale Projekte

Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen"

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ – kurz: LSZ – unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des generationenübergreifenden Miteinanders sowie zur Förderung sozialer Teilhabe und gesellschaftlicher Verantwortung.

Aufruf zur Antragsstellung für

Mikroprojekte 2027 im Landesprogramm

„Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)“

Sie sind ein gemeinnütziger Träger, ein Verband der Wohlfahrtspflege oder ein kirchlicher Träger und wollen ein Projekt für Familien in Gera umsetzen?

Dann freuen wir uns über Ihren Antrag für Ihr Mikroprojekt (bis max. 5.000 €). Eine Antragstellung für das Förderjahr 2027 ist bis zum 31.08.2026 möglich.

Seit 2019 fördert die Stadt Gera Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Hierbei sollen die Interessen aller Generationen im Vordergrund stehen und Angebote zur Stärkung der gesamten Familie geschaffen werden. Ziel ist es, eine nachhaltige soziale Infrastruktur zu etablieren, um die Lebensbedingungen von Familien zu verbessern und zu erhalten.

Die folgenden Handlungsfelder sollen als Orientierung für die Schwerpunkte des LSZ in Gera dienen: 

  • Steuerung und Vernetzung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Bildung im familiären Umfeld
  • Beratung, Unterstützung und Information
  • Wohnumfeld und Lebensqualität
  • Dialog der Generationen

Das richtige Handlungsfeld für Ihr Projekt gefunden? Dann stellen Sie Ihren Projektantrag fristgerecht (Es zählt das Datum des Posteingangsstempels!) an folgende Adresse:

Stadtverwaltung Gera
Dezernat Soziales, Jugend und Kultur
Gagarinstr. 99-101
07545 Gera

Bitte nutzen Sie stets die aktuellen Formulare und Informationen (Richtlinie etc.). Diese werden regelmäßig auf unserer Homepage aktualisiert und zum Download bereitgestellt.

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Aktuelles aus den LSZ-Förderjahren

  • Das Förderjahr 2025 ist mit vielen tollen Projekten erfolgreich zu Ende gegangen. Die Verwendungsnachweise für die Mikroprojekte werden aktuell geprüft. Für die Bestandsprojektträger ist Fristende zur Abgabe der 30.06.2026 bei Ihrem zuständigen Amt/ Bearbeiter.

  • 2026: Unsere städtische Richtlinie LSZ sowie die neu beschlossenen Projektpässe zur Mittelverwendung, finden in diesem Förderjahr erstmals Anwendung. Wir freuen uns über die große Zahl eingegangener Anträge für dieses Förderjahr. Die geförderten Projekte befinden sich in der Umsetzung.                                                                        
  • Für das Förderjahr 2027 wurde der Aufruf zur Antragstellung für Mikroprojekte veröffentlich. Fristende zur Antragstellung 2027 ist gemäß Richtlinie LSZ der Stadt Gera (Ziffer 4.1), der 31.08.2026. Projektidee? Dann los!

 

Welche finanziellen Mittel stehen im Landesprogramm zur Verfügung und wofür?

Das Land Thüringen fördert mit insgesamt rund 15 Millionen Euro pro Jahr seine Landkreise und Kreisfreien Städte.

Einerseits werden bestehende Angebote der Familienförderung wie:

  • Frauen- und Familienzentren
  • Erziehungs-, Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen
  • Thüringer Eltern-Kind-Zentren
  • regionale Förderung der Stiftung Familiensinn (Familienbildung etc.)
  • Zuschüsse für Seniorenarbeit

gefördert.

Andererseits werden durch dieses Programm auch neue, familienunterstützende Projekte und planerische, koordinierende Aufgaben in den Kommunen gefördert.

In Gera können gemeinnützige und kirchliche Träger sowie Verbände der Wohlfahrtspflege jährlich Anträge auf neue Mikroprojekte stellen.

Die Verteilung der LSZ-Mittel in der Stadt Gera wurde mit Beschluss Drucksachen Nr. 85/2025 vom Stadtrat der Stadt Gera in den so genannten Projektpässen (siehe Downloadcenter) festgelegt.

Download Aktualisierungen

Dateizuletzt aktualisiert
Publizitätsleitfaden04/2026
Checkliste zum Antrag01/2026
Bewertungsmatrix01/2026
Projektübersicht01/2026
Mittelabruf01/2026
Verwendungsnachweis01/2026
Honorarstaffel01/2026
Richtlinie LSZ Gera10/2025
Fachspezifischer Plan der Stadt Gera10/2025
Mittelverwendung Projektpässe10/2025
Antrag LSZ04/2025
ANBest-P01/2025
ANBest-Gk01/2025
Richtlinie LSZ Thüringen01/2025
Hinweise Honorarausgaben01/2025
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Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur

Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
VerkehrsmittelStadtbahnlinie 3, Haltestelle Herderstraße
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailjugend.soziales@gera.de
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner

Frau Kühnel

Sachbearbeiterin

E-Mailsozialeprojekte@gera.de
Tel.0365 838 - 3014