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Soziale Projekte

Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen"

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ – kurz: LSZ – unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des generationenübergreifenden Miteinanders sowie zur Förderung sozialer Teilhabe und gesellschaftlicher Verantwortung.

Aktuelles aus den LSZ-Förderjahren

  • Das Förderjahr 2025 ist mit vielen tollen Projekten erfolgreich zu Ende gegangen. Die Abgabe der Verwendungsnachweise ist für die Mikroprojektträger bis spätestens 31.03.2026 im Dezernat Soziales, Jugend und Kultur erforderlich. Für die Bestandsprojektträger ist Fristende der 30.06.2026 bei Ihrem zuständigen Amt/ Bearbeiter.

  • Die Antragstellung für Mikroprojekte im Jahr 2026 ist abgeschlossen und wir freuen uns über die große Zahl eingegangener Anträge. Das Antragsverfahren befindet sich zur Zeit in der finalen Bearbeitungsphase vor Erlass der Bescheide. Unsere städtische Richtlinie LSZ sowie die neu beschlossenen Projektpässe zur Mittelverwendung, finden in diesem Förderjahr erstmals Anwendung.                                                                                                                                            
  • Für das Förderjahr 2027 wird voraussichtlich im kommenden Frühjahr der Aufruf zur Antragstellung für Mikroprojekte veröffentlich.

 

 

Welche finanziellen Mittel stehen im Landesprogramm zur Verfügung?

Das Land Thüringen fördert mit rund 15 Millionen Euro pro Jahr seine Landkreise und Kreisfreien Städte.

Einerseits bestehende Angebote der Familienförderung wie:

  • Frauen- und Familienzentren
  • Erziehungs-, Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen
  • Thüringer Eltern-Kind-Zentren
  • regionale Förderung der Stiftung Familiensinn (Familienbildung etc.)
  • Zuschüsse für Seniorenarbeit

Andererseits fördert es neue familienunterstützende bzw. planerische, koordinierende Aufgaben in den Kommunen.

So können in Gera durch gemeinnützige und kirchliche Träger sowie Verbände der Wohlfahrtspflege jährlich Anträge auf neue Mikroprojekte (max. 5.000 EUR) gestellt werden.

Die Verteilung der  LSZ-Mittel für die Stadt Gera wurde mit Beschluss Drucksachen Nr. 85/2025 vom Stadtrat der Stadt Gera in den so genannten Projektpässen (siehe Downloadcenter) beschlossen.

Download Aktualisierungen

Dateizuletzt aktualisiert
Checkliste zum Antrag01/2026
Bewertungsmatrix01/2026
Projektübersicht01/2026
Mittelabruf01/2026
Verwendungsnachweis01/2026
Honorarstaffel01/2026
Richtlinie LSZ Gera10/2025
Fachspezifischer Plan der Stadt Gera10/2025
Mittelverwendung Projektpässe10/2025
Antrag LSZ04/2025
ANBest-P01/2025
ANBest-Gk01/2025
Richtlinie LSZ Thüringen01/2025
Hinweise Honorarausgaben01/2025
Publizitätsleitfaden01/2025
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Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur

Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
VerkehrsmittelStadtbahnlinie 3, Haltestelle Herderstraße
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailjugend.soziales@gera.de
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner

Frau Kühnel

Sachbearbeiterin

E-Mailsozialeprojekte@gera.de
Tel.0365 838 - 3014