Medizinalaufsicht - Niederlassungsanzeige
Wer in einem Heilberuf selbständig tätig sein will, muss dies entsprechend § 7 Anzeigepflicht, Berufsaufsicht der VO über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und Kreisfreien Städten vom 08. Aug. 1990 (GBI. I Nr. 53 S.1068) in der Fassung der Bekanntmachung v. 2. Okt. 1998 dem Gesundheitsamt vorher anzeigen. Anzuzeigen sind auch Abmeldungen und nachträgliche Änderungen.
Bitte legen Sie eine Niederlassungsanzeige oder ein formloses Schreiben und eine beglaubigte Kopie (nicht älter als 3 Monte) der Approbations-, Facharzt- beziehungsweise Berufsurkunde vor. Es ist auch möglich, die Anerkennungsurkunden zur Berufsbezeichnung persönlich im Original mit Personalausweis im Gesundheitsamt Gera vorzulegen. Sie erhalten dann eine amtsärztliche Bescheinigung.
Die Anzeigepflicht gilt für folgende Berufe:
- Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker,
- Angehörige der Gesundheitsfachberufe (derzeit: Altenpfleger, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Hebammen und Entbindungspfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger (ambulante Pflegedienste), Logopäden, Masseure und medizinische Bademeister, Orthoptisten, pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapeuten, Podologen, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter sowie technische Assistenten in der Medizin),
- Heilpraktiker (auch auf dem sektoralen Gebieten Psychologie, Physiotherapie und Podologie),
- selbständig tätige Desinfektoren und
- sonstige Heilberufe
Die Anmeldungen zur Heilpraktikerprüfung und die Erlaubniserteilung erfolgen im Ordnungsamt der Stadt Gera.
Bitte melden Sie sich hierzu bei:
Stadtverwaltung Gera
Ordnungsamt
Abteilung Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera
Telefon: 0365 / 838 - 2490
E-Mail: gewerbe@gera.de
Amt für Gesundheit und Versorgung
Anschrift | Gagarinstraße 68
07545 Gera | ||
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Amtsärztliche Sprechstunde | |||
gesundheit@gera.de | |||
Tel. | 0365 838 - 3501 | ||
Fax | 0365 838 - 3505 | ||
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||
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Ansprechpartner/innen | |||
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