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Teilhabemanagement

Berufliche Rehabilitierungsleistungen

Leistungsbeschreibung

Wer in der DDR aufgrund politischer Verfolgung an der Ausübung seines Berufs oder eines sozial gleichwertigen Berufs gehindert wurde oder seine begonnene berufsbezogene Ausbildung nicht beenden konnte, kann beruflich rehabilitiert werden. Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) ermöglicht allerdings keine Rehabilitierungen für aus politischen Gründen entgangene Karrierechancen. Nach beruflicher Rehabilitierung können mit dem Rehabilitierungsbescheid beim Rententräger ein sozialer Ausgleich in der Rente, beim örtlichen Träger der Sozialhilfe Ausgleichsleistungen in schwieriger wirtschaftlicher Lage, aber auch Förderung bei Weiterbildung und Fortbildung beantragt werden.

Anspruchsberechtigte

Verfolgte nach § 1 Abs. 1 BerRehaG mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im ehemaligen Gebiet der DDR, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, die

  • zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung oder
  • hoheitliche Eingriffe in den Beruf oder die Ausbildung oder
  • andere Maßnahmen, die der politischen Verfolgung gedient haben

erleiden mussten.

Rechtsgrundlage

Sozialamt

Sozialamt
AnschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
PostanschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
LeitungDr. Babett Brehme
Schließtage15.05.2026
VerkehrsmittelStraßenbahnlinie 3
Barrierefreier ZugangJa

Teilhabemanagement

E-MailTeilhabemanagement@gera.de
Tel.0365 838 - 3141
Fax0365 838 - 3145
Servicezeiten
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Notwendige Unterlagen

Rehabilitierungsbescheinigung der zuständigen Stelle für Rehabilitierung und Wiedergutmachung.