Berufliche Rehabilitierungsleistungen
Leistungsbeschreibung
Wer in der DDR aufgrund politischer Verfolgung an der Ausübung seines Berufs oder eines sozial gleichwertigen Berufs gehindert wurde oder seine begonnene berufsbezogene Ausbildung nicht beenden konnte, kann beruflich rehabilitiert werden. Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) ermöglicht allerdings keine Rehabilitierungen für aus politischen Gründen entgangene Karrierechancen. Nach beruflicher Rehabilitierung können mit dem Rehabilitierungsbescheid beim Rententräger ein sozialer Ausgleich in der Rente, beim örtlichen Träger der Sozialhilfe Ausgleichsleistungen in schwieriger wirtschaftlicher Lage, aber auch Förderung bei Weiterbildung und Fortbildung beantragt werden.
Anspruchsberechtigte
Verfolgte nach § 1 Abs. 1 BerRehaG mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im ehemaligen Gebiet der DDR, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, die
- zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung oder
- hoheitliche Eingriffe in den Beruf oder die Ausbildung oder
- andere Maßnahmen, die der politischen Verfolgung gedient haben
erleiden mussten.
Rechtsgrundlage
Sozialamt
| Anschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
| Leitung | Dr. Babett Brehme |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Verkehrsmittel | Straßenbahnlinie 3 |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
Teilhabemanagement | |
| Teilhabemanagement@gera.de | |
| Tel. | 0365 838 - 3141 |
| Fax | 0365 838 - 3145 |
| Servicezeiten | Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin. |
| Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Notwendige Unterlagen
Rehabilitierungsbescheinigung der zuständigen Stelle für Rehabilitierung und Wiedergutmachung.