Zum Inhalt springen
Teilhabemanagement

Hilfe zur Pflege

Leistungsübersicht

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftige Personen können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen.

Zu den Leistungen gehören:

  • häusliche Pflege in Form von Pflegegeld
  • häuslicher Pflegehilfe
  • stationäre Pflege
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • teilstationäre Pflege (z. B. Tagespflege)
  • Pflegehilfsmittel
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
  • digitalen Pflegeanwendungen
  • ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
  • einen Entlastungsbetrag

Anspruchsberechtigte

Personen, die pflegebedürftig sind, haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und Vermögen aufbringen.

Notwendige Unterlagen

  • Sozialhilfeantrag mit allen Kontaktdaten
  • Pflegegrad der Pflegekasse und Gutachten des MD Thüringen
  • Nachweise über Einkommen, Vermögen

Sozialamt

Sozialamt
AnschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
PostanschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
LeitungDr. Babett Brehme
Schließtage15.05.2026
VerkehrsmittelStraßenbahnlinie 3
Barrierefreier ZugangJa

Teilhabemanagement

E-MailTeilhabemanagement@gera.de
Tel.0365 838 - 3141
Fax0365 838 - 3145
Servicezeiten
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr