Hilfe zur Pflege
Leistungsübersicht
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftige Personen können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen.
Zu den Leistungen gehören:
- häusliche Pflege in Form von Pflegegeld
- häuslicher Pflegehilfe
- stationäre Pflege
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- teilstationäre Pflege (z. B. Tagespflege)
- Pflegehilfsmittel
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- digitalen Pflegeanwendungen
- ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
- einen Entlastungsbetrag
Anspruchsberechtigte
Personen, die pflegebedürftig sind, haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und Vermögen aufbringen.
Rechtsgrundlage
Notwendige Unterlagen
- Sozialhilfeantrag mit allen Kontaktdaten
- Pflegegrad der Pflegekasse und Gutachten des MD Thüringen
- Nachweise über Einkommen, Vermögen
Sozialamt
| Anschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
| Leitung | Dr. Babett Brehme |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Verkehrsmittel | Straßenbahnlinie 3 |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
Teilhabemanagement | |
| Teilhabemanagement@gera.de | |
| Tel. | 0365 838 - 3141 |
| Fax | 0365 838 - 3145 |
| Servicezeiten | Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin. |
| Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |