Hilfe in anderen Lebenslagen
Leistungsübersicht
Hilfen in anderen Lebenslagen sind stets vom individuellen Bedarf des Einzelnen abhängig. Sie sind in der Regel keine auf Dauer ausgerichteten Leistungen. Vor dem Leistungsanspruch stehen die Ausschöpfung der Selbsthilfemöglichkeiten sowie der Vorrang anderer Leistungsgesetze im Vordergrund.
Zu den Leistungen gehören:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
- Altenhilfe
- Bestattungskosten
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen in Form von Beihilfen oder Darlehen
Bestattungskosten
Anspruchsberechtigte
Hilfe in anderen Lebenslagen können auch Personen erhalten, die nicht laufende Leistungen nach SGB II und SGB XII beziehen und den besonderen Hilfebedarf nicht selbst decken können. Bezieher von Hilfen in anderen Lebenslagen dürfen die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreiten und Vermögen wird nach den Grundsätzen der Sozialhilfe angerechnet.
Rechtsgrundlage
Downloads
Notwendige Unterlagen
- Sozialhilfeantrag mit allen Kontaktdaten
- Kurze Darstellung der persönlichen Situation und Bedarfslage
- Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Sozialamt
| Anschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
| Leitung | Dr. Babett Brehme |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Verkehrsmittel | Straßenbahnlinie 3 |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
Teilhabemanagement | |
| Teilhabemanagement@gera.de | |
| Tel. | 0365 838 - 3141 |
| Fax | 0365 838 - 3145 |
| Servicezeiten | Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin. |
| Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |