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Teilhabemanagement

Hilfe in anderen Lebenslagen

Leistungsübersicht

Hilfen in anderen Lebenslagen sind stets vom individuellen Bedarf des Einzelnen abhängig. Sie sind in der Regel keine auf Dauer ausgerichteten Leistungen. Vor dem Leistungsanspruch stehen die Ausschöpfung der Selbsthilfemöglichkeiten sowie der Vorrang anderer Leistungsgesetze im Vordergrund.

Zu den Leistungen gehören:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Altenhilfe
  • Bestattungskosten 
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen in Form von Beihilfen oder Darlehen

Anspruchsberechtigte

Hilfe in anderen Lebenslagen können auch Personen erhalten, die nicht laufende Leistungen nach SGB II und SGB XII beziehen und den besonderen Hilfebedarf nicht selbst decken können. Bezieher von Hilfen in anderen Lebenslagen dürfen die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreiten und Vermögen wird nach den Grundsätzen der Sozialhilfe angerechnet. 

Rechtsgrundlage

Notwendige Unterlagen

  • Sozialhilfeantrag mit allen Kontaktdaten
  • Kurze Darstellung der persönlichen Situation und Bedarfslage
  • Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Sozialamt

Sozialamt
AnschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
PostanschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
LeitungDr. Babett Brehme
Schließtage15.05.2026
VerkehrsmittelStraßenbahnlinie 3
Barrierefreier ZugangJa

Teilhabemanagement

E-MailTeilhabemanagement@gera.de
Tel.0365 838 - 3141
Fax0365 838 - 3145
Servicezeiten
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr