Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Informationen zu Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung samt Anträgen, Voraussetzungen und Erklärungen der Stadtverwaltung Gera.
Leistungsübersicht
Diese Leistung umfasst den jeweils maßgebenden Regelsatz (Betrag für Kleidung, Nahrung, Stromabschlag, kleinere Reparaturen in der Wohnung usw.), einmalige Bedarfe wie Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, eventuelle Mehrbedarfe, z. B. bei Krankheit oder Behinderung, die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig, das heißt, in Abzug gebracht werden hiervon Einkünfte aus Renten, selbstständiger oder nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit. Anrechnungsfrei bleiben hierbei zweckgebundene Leistungen wie z. B. die Blindenhilfe oder das Elterngeld.
Die Vermögensfreigrenze liegt für Alleinstehende bei 10.000,00 €, bei Ehepaaren 20.000,00 €. Beträge oberhalb dieser Freigrenzen gelten als Vermögen und sind vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen. Als Vermögen gelten auch Rückkaufswerte aus Lebensversicherungen.
Anspruchsberechtigte
- Personen, welche die Regelaltersgrenze nach § 41 (2) SGB XII vollendet haben
- Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- im Sinne von § 43 Abs. 2 SGB VI voll erwerbsgemindert sind und
- bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann
- Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, für den Zeitraum, in dem sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 57 SGB IX) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) erhalten.
Rechtsgrundlage
Downloads
- Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Verlinkung zum Zentralen Thüringer Formularservice
Ansprechpartner
| Anschrift | Sozialamt Gera- Wohnen/Finanzielle Hilfen Gagarinstraße 99/101 07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Gagarinstraße 99/101 07545 Gera |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Verkehrsmittel | Straßenbahnlinie 3 |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
| Fax | 0365 838 - 3175 |
| grundsicherung@gera.de | |
| Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uh |
| Sprechzeiten | Termine nach Vereinbarung |
Telefonische Ansprechpartner
Ihr telefonischer Ansprechpartner für Grundsicherung richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens. Bitte entnehmen Sie die zuständige Kontaktnummer der nachfolgenden Tabelle.
Buchstabenbereich | Telefon |
A, B, C | 0365 838 - 3161 |
Sch, W, Z | 0365 838 - 3192 |
K, M | 0365 838 - 3159 |
D, G, P, T | 0365 838 - 3169 |
F, O, S (ohne Sch), V | 0365 838 - 3155 |
I, N, E, J, R, U, Y | 0365 838 - 3136 |
H, L, Q | 0365 838 - 3144 |