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Wohnen & Finanzielle Hilfen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Informationen zu Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung samt Anträgen, Voraussetzungen und Erklärungen der Stadtverwaltung Gera.

Leistungsübersicht

Diese Leistung umfasst den jeweils maßgebenden Regelsatz (Betrag für Kleidung, Nahrung, Stromabschlag, kleinere Reparaturen in der Wohnung usw.), einmalige Bedarfe wie Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, eventuelle Mehrbedarfe, z. B. bei Krankheit oder Behinderung, die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig, das heißt, in Abzug gebracht werden hiervon Einkünfte aus Renten, selbstständiger oder nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit. Anrechnungsfrei bleiben hierbei zweckgebundene Leistungen wie z. B. die Blindenhilfe oder das Elterngeld.

Die Vermögensfreigrenze liegt für Alleinstehende bei 10.000,00 €, bei Ehepaaren 20.000,00 €. Beträge oberhalb dieser Freigrenzen gelten als Vermögen und sind vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen. Als Vermögen gelten auch Rückkaufswerte aus Lebensversicherungen.

Anspruchsberechtigte

  • Personen, welche die Regelaltersgrenze nach § 41 (2) SGB XII vollendet haben
  • Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und
    • im Sinne von § 43 Abs. 2 SGB VI voll erwerbsgemindert sind und
    • bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann
  • Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, für den Zeitraum, in dem sie in einer Werkstatt für behinderte  Menschen (§ 57 SGB IX) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) das  Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) erhalten.

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Ansprechpartner

AnschriftSozialamt  Gera- Wohnen/Finanzielle Hilfen Gagarinstraße 99/101
07545 Gera
PostanschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
Schließtage15.05.2026
VerkehrsmittelStraßenbahnlinie 3
Barrierefreier ZugangJa
Fax0365 838 - 3175
Emailgrundsicherung@gera.de
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uh
SprechzeitenTermine nach Vereinbarung

Telefonische Ansprechpartner

Ihr telefonischer Ansprechpartner für Grundsicherung richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens. Bitte entnehmen Sie die zuständige Kontaktnummer der nachfolgenden Tabelle. 

Buchstabenbereich

Telefon  

A, B, C

0365 838 - 3161

Sch, W, Z

0365 838 - 3192

K, M

0365 838 - 3159   

D, G, P, T

0365 838 - 3169

F, O, S (ohne Sch), V

0365 838 - 3155

I, N, E, J, R, U, Y

0365 838 - 3136

H, L, Q

0365 838 - 3144