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Wohnen & Finanzielle Hilfen

Blindenhilfe

Informationen zur Blindenhilfe samt Anträgen, Voraussetzungen und Erklärungen.

Leistungsübersicht

Blinden Menschen wird zum Ausgleich, der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen, Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.

Anspruchsberechtigte

Menschen mit einem Feststellungsbescheid nach dem SGB IX inklusive dem Merkzeichen BL.

Rechtsgrundlagen

Telefonische Ansprechpartner

Ihr telefonischer Ansprechpartner für Blindenhilfe richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens. Bitte entnehmen Sie die zuständige Kontaktnummer der nachfolgenden Tabelle. 

Zuständigkeit Blindenhilfe Gera

Buchstabenbereich

Telefon  

A, B, C

0365 838 - 3161

Sch, W, Z

0365 838 - 3192

K, M

0365 838 - 3159   

D, G, P, T

0365 838 - 3169

F, O, S (ohne Sch), V

0365 838 - 3155

I, N, E, J, R, U, Y

0365 838 - 3136

H, L, Q

0365 838 - 3144

Zuständigkeit Blindenhilfe Weimar

Buchstabenbereich

Telefon

A-Z

838 - 3144

Downloads

Ansprechpartner Blindenhilfe

Ansprechpartner

AnschriftSozialamt  Gera- Wohnen/Finanzielle Hilfen Gagarinstraße 99/101
07545 Gera
PostanschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
Schließtage15.05.2026
VerkehrsmittelStraßenbahnlinie 3
Barrierefreier ZugangJa
Fax0365 838 - 3175
Emailblindenhilfe@gera.de
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uh
SprechzeitenTermine nach Vereinbarung

Notwendige Unterlagen

Einen ausgefüllten Antrag auf Blindenhilfe