Elterngeld
Informationen zu Elterngeld samt Anträgen, Voraussetzungen und Erklärungen der Stadtverwaltung Gera.
Anspruchsberechtigte
Elterngeld kann beantragen, wer:
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 32 Wochenstunden) ausübt
- im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 175.000,00 Euro hat
Elterngeld kann nur für volle Lebensmonate des Kindes beantragt werden.
Ein Lebensmonat dauert jeweils vom Tagesdatum der Geburt in einem Monat bis zum Tag vor dem Geburtsdatum im nächsten Monat. Bei Geburt am 15. eines Monats endet der Lebensmonat also am 14. des Folgemonats.
Leistungsübersicht
Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes. Es orientiert sich an der Höhe des wegfallenden Erwerbseinkommens und soll der Familie in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt einen finanziellen Schonraum ermöglichen, um sich in das Familienleben einzufinden.
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- Elterngeld Plus
- Partnerschaftsbonus
Diese Varianten können miteinander kombiniert werden.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig (max. 32 Wochenstunden) sind.
Beiden Elternteilen stehen insgesamt zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und einer von ihnen nach Geburt weniger Einkommen hat als davor, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Elterngeld muss mindestens für zwei und kann höchstens für zwölf Monate in Anspruch genommen werden.
Neuregelung für Geburten ab dem 01.04.2024
Elterngeld Plus
Das Elterngeld Plus ist eine Variante des Elterngeldes, vor allem für Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es bietet zudem die Möglichkeit, die Bezugszeit des Elterngeldes zu verdoppeln. Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus - Monate. Die Ausübung einer Teilzeittätigkeit ist nicht zwingend erforderlich. Das Elterngeld Plus beträgt maximal die Hälfte vom Basiselterngeld und kann über den 14. Lebensmonat hinaus gezahlt werden.
Hinweise zur Berechnung von Elterngeld
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Leistung zum Basiselterngeld und Elterngeld Plus. Hier werden zwei, drei oder vier zusätzliche Elterngeld Plus - Monate für jeden Elternteil gewährt, wenn beide Eltern gleichzeitig in zwei, drei oder vier aufeinander folgenden Monaten eine Erwerbstätigkeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden ausüben. Der Partnerschaftsbonus muss mindestens für zwei Lebensmonate und kann höchstens für vier Lebensmonate beantragt werden.
Längerer Bezug von Elterngeld bei Frühchen/Frühgeborenen
Geschwisterbonus
Den Geschwisterbonus erhält man zusätzlich zum errechneten Elterngeld, solange ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren mit im Haushalt leben. Der Bonus beträgt 10 % des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75,00 Euro. Bitte reichen Sie einen aktuellen Kindergeldnachweis in Kopie ein (nicht älter als 3 Monate).
Bei Mehrlingsgeburten besteht der Anspruch auf Elterngeld nur einmal. Das Elterngeld erhöht sich um je 300,00 Euro für jedes weitere Mehrlingskind.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben Sie die Möglichkeit, mit dem Elterngeldrechner/Elterngeldplaner die Höhe Ihres Elterngeldes zu ermitteln und die verschiedenen Elterngeldmodelle auszutesten . Hier finden Sie den Elterngeldrechner mit Planer.
Rechtsgrundlagen
Downloads
- Antrag auf Elterngeld
Verlinkung zum Zentralen Thüringer Formularservice
Ansprechpartner Elterngeld
Sozialamt - Elterngeldstelle
| Anschrift | Gagarinstraße 99/101 07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Gagarinstraße 99/101 07545 Gera |
| Leitung | Dr. Babett Brehme |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Verkehrsmittel | Straßenbahnlinie 3 |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
Abteilung Wohnen/Finanzielle Hilfen | |
| Tel. | 0365 838 - 3180 0365 838 - 3182 |
| Fax | 0365 838 - 3175 |
| elterngeldstelle@gera.de | |
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