Teilhabemanagement
Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungsbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt ist dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften oder Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen beschaffen kann. Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung oder dem Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) gehen den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt vor.
Zu den Leistungen gehören:
- Regelbedarf
- Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarf
- Einmalige Bedarfe
- Bildung und Teilhabe
- Beiträge für die Vorsorge
- Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
Anspruchsberechtigte
- Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres die nicht im Haushalt der Eltern leben (Enkelkinder, Stiefkinder)
- befristet erwerbsunfähige Hilfebedürftige bis zum Eintritt in die Regelaltersrente
- vorgezogene Altersrentner
Rechtsgrundlage
Downloads
- Sozialhilfeantrag
Verlinkung zum Zentralen Thüringer Formularservice
Ansprechpartner
Sozialamt
| Anschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
| Leitung | Dr. Babett Brehme |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Verkehrsmittel | Straßenbahnlinie 3 |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
Teilhabemanagement | |
| Teilhabemanagement@gera.de | |
| Tel. | 0365 838 - 3141 |
| Fax | 0365 838 - 3145 |
| Servicezeiten | Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin. |
| Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Notwendige Unterlagen
- Sozialhilfeantrag mit allen Kontaktdaten
- Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse