Bildung und Teilhabe
Informationen zu Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket samt Anträgen der Stadtverwaltung Gera, Voraussetzungen und Erklärungen.
Anspruchsberechtigte
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
• Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII),
• Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
• Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
• oder Leistungen nach §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Das Bildungspaket gilt in der Regel für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Hinweis
Anspruchsberechtigte nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch- SGB II erhalten die Leistungen über das Jobcenter.
Leistungsübersicht
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person beziehungsweise als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen.
Gefördert werden können:
- eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege,
- mehrtägige Fahrten von Schule, Kita oder Tagespflege
- persönlicher Schulbedarf
- Beförderung von Schülerinnen und Schülern,
- angemessene Lernförderung für Schulkinder - unabhängig von der Versetzungsgefährdung,
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kita oder Hort oder in der Tagespflege,
- monatlicher Pauschalbetrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder in der Gemeinschaft (bis 18 Jahre)
Ein Zuschuss kann unter folgenden Bedingungen beantragt werden für:
1. Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
- Nachweis durch den Antragsteller, dass das Kind fortlaufend oder zeitweise am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen hat (zum Beispiel Anmeldung zur Mittagsverpflegung). Der Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw. Kindertageseinrichtung, den Namen des gastronomischen Anbieters und den Zeitraum enthalten, für den das Kind angemeldet ist.
2. Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten:
- Nachweis, dass Ihr Kind Mitglied in einem Verein ist oder an Kursen teilgenommen hat
- Monatlicher Betrag: 15,00 Euro pro Kind (Stand: 2025)
- Das monatliche Budget kann auch für die Teilnahme an (teureren) Freizeitaktivitäten angespart werden.
3. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge in Kindertageseinrichtungen:
- Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge in Kindertageseinrichtungen nach Vorlage der schriftlichen Ankündigung durch Schule oder Kindertageseinrichtung.
4. Lernförderung:
- Bedarfsbescheinigung von Lehrerin oder Lehrer und Beleg über erfolgte Lernförderung
- die individuelle schulische Lernförderung wurde bereits ausgeschöpft
- die Leistungsschwäche ist nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen
- eine ergänzende angemessene Lernförderung ist geeignet und zusätzlich erforderlich, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen (zu den Lernzielen gehört nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder die Verbesserung des Notendurchschnitts).
5. Schulbedarf:
- Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 195,00 Euro im Kalenderjahr 2025 anerkannt, und zwar 130,00 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
- Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
6. Schulbeförderung:
- Fallen Aufwendungen für Fahrten an, die gesetzlich als "Schülerbeförderung" definiert sind, und werden diese Aufwendungen nicht anderweitig abgedeckt, werden sie übernommen — auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigt; der bisher in diesen Fällen zu zahlende Eigenanteil entfällt. Zudem gilt als "nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs" nun auch eine Schule mit besonderem Profil (zum Beispiel mit sportlichem oder sprachlichem Profil oder Ganztagsschulen).
Welche Leistungen gibt es für Schülerinnen und Schüler ?
Welche Leistungen gibt es für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen?
Rechtsgrundlagen
Downloads
Ansprechpartner
| Anschrift | Sozialamt Gera- Wohnen/Finanzielle Hilfen Gagarinstraße 99/101 07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Gagarinstraße 99/101 07545 Gera |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Verkehrsmittel | Straßenbahnlinie 3 |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
| Fax | 0365 838 - 3175 |
| but@gera.de | |
| Telefon | 0365 838 - 3131 oder 0365 838 - 3134 |
| Telefonische Erreichbarkeit | Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr |
| Sprechzeiten | Termine nach Vereinbarung |
Antragstellung
Notwendige Unterlagen
Dem Antrag aller Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket ist eine Kopie Ihres aktuellen
Bewilligungsbescheides über den Bezug von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung oder Hilfe
zum Lebensunterhalt), Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Asylleistungen beizufügen.
- Für die Beantragung der Leistungen der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ist ausserdem die Mitgliedbescheinigung des Vereins/Anbieters der gewünschten Aktivität erforderlich.
- Für ein- und mehrtägige Ausflüge ist die Bestätigung der Schule bzw. Kindertageseinrichtung über Art und Zeitpunkt des Ausflugs vorzulegen.
- Dem Antrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf sowie für die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung ist eine Schulbescheinigung beizufügen. Dem Antrag auf Leistungen für die Schülerbeförderung ist ausserdem der Ablehnungsbescheid des Amtes für Bildung beizufügen.
- Dem Antrag auf Bezuschussung zur Mittagsversorgung ist ein Nachweis über den Kita- bzw. Schulbesuch mit Angabe des Essenanbieters beizufügen.
- Zu dem Antrag auf Lernförderung reichen Sie bitte die Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung, die ausführliche Einschätzung der Lehrerin/des Lehrers im beantragten Schulfach, den personenbezogenen Förderplan der Schule (soweit vorhanden), ein personenbezogenes Angebot eines Nachhilfeinstitutes, eine Kopie des letzten Zeugnisses sowie ggf. einen aktuellen Notenspiegel ein.
Bitte verwenden Sie hierzu jeweils die als Anlage enthaltene Bestätigung auf der Rückseite des Antrages.