Wohngeld
Informationen zur Wohngeldstelle der Stadt Gera samt Anträgen, Voraussetzungen und Erklärungen.
Leistungsübersicht
Mit der Gewährung von Wohngeld soll Haushalten mit niedrigem Einkommen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich ermöglicht und auf Dauer abgesichert werden.
Wohngeld ist eine Sozialleistung, deren Höhe abhängig ist von:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld wird als Mietzuschuss für eine Mietwohnung oder als Lastenzuschuss für eine Eigentumswohnung bzw. ein Eigenheim gewährt.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt.
Die Antragsformulare erhalten Sie im Sozialamt, Gagarinstraße 99-101 und im Stadtservice H35, Heinrichstraße 35.
Anspruchsberechtigte
Wohngeld gibt es:
- als Mietzuschuss für Mieter der Wohnung oder Besitzer eines Mehrfamilienhauses für den eigen genutzten Wohnraum
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder Eigentumswohnung
Wichtige Ausnahme
Rechte und Pflichten des Antragstellers bei laufendem Wohngeldbezug:
| Rechte: | Pflichten: |
|---|---|
| Es kann ein Antrag auf erhöhtes Wohngeld gestellt werden, wenn sich: | Die Wohngeldbehörde ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich: |
| - die Zahl der Familienmitglieder erhöht oder | - die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert oder die Anzahl der von Wohngeld ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder erhöht |
| - das Gesamteinkommen um mehr als 10 v.H. verringert oder | - das Gesamteinkommen der Familienmitglieder nicht nur vorübergehend (mehr als 4 Monate) um mehr als 15 v. H. erhöht hat oder |
| - die zu berücksichtigende Miete oder Belastung abzüglich des Gesamtbetrages zur Entlastung bei den Heizkosten um mehr als 10 v. H. erhöht hat. | - die zu berücksichtigende Miete oder Belastung abzüglich des Gesamtbetrages zur Entlastung bei den Heizkosten um mehr nicht nur vorübergehend um mehr als 15 v. H. verringert oder |
| - der Wohnraum, für den Wohngeld bewilligt ist, vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes von keinem Familienmitglied mehr genutzt wird. |
Gesetzliche Grundlagen
Downloads
- Antragsunterlagen
Verlinkung zum Zentralen Thüringer Formularservice
- Hinweise Datenschutz
- Merkblatt benötigte Unterlagen
Ansprechpartner Wohngeld
| Anschrift | Sozialamt Gera- Wohngeldstelle Gagarinstraße 99/101 07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Gagarinstraße 99/101 07545 Gera |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Verkehrsmittel | Straßenbahnlinie 3 |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
| Fax | 0365 838 - 3175 |
| wohngeldbehoerde@gera.de | |
| Telefonische Erreichbarkeit | Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr |
Telefonische Ansprechpartner
Ihr telefonischer Ansprechpartner für Wohngeld richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens. Bitte entnehmen Sie die zuständige Kontaktnummer der nachfolgenden Tabelle.
Buchstabenbereich | Telefonnummer |
E,F,T | 0365 838 - 3184 |
K, X, Y, Z | 0365 838 - 3187 |
B, P | 0365 838 - 3191 |
A, L | 0365 838 - 3185 |
D, H | 0365 838 - 3188 |
G, W | 0365 838 - 3193 |
N, O, R | 0365 838 - 3182 |
I, J, M, V | 0365 838 - 3186 |
Sch | 0365 838 - 3189 |
C, Q, U, S (ausgenommen Sch) | 0365 838 - 3135 |
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung von Wohngeld können je nach persönlicher Situation unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Eine Übersicht aller benötigter Unterlagen finden Sie in unserem Merkblatt zum Download.