Zum Inhalt springen
Wohnen & Finanzielle Hilfen

Wohngeld

Informationen zur Wohngeldstelle der Stadt Gera samt Anträgen, Voraussetzungen und Erklärungen.

Leistungsübersicht

Mit der Gewährung von Wohngeld soll Haushalten mit niedrigem Einkommen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich ermöglicht und auf Dauer abgesichert werden.

 Wohngeld ist eine Sozialleistung, deren Höhe abhängig ist von:

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

 Wohngeld wird als Mietzuschuss für eine Mietwohnung oder als Lastenzuschuss für eine Eigentumswohnung bzw. ein Eigenheim gewährt.

 Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Wohngeld wird auf Antrag gewährt.

 Die Antragsformulare erhalten Sie im Sozialamt, Gagarinstraße 99-101 und im Stadtservice H35, Heinrichstraße 35.

Anspruchsberechtigte

Wohngeld gibt es:

- als Mietzuschuss für Mieter der Wohnung oder Besitzer eines Mehrfamilienhauses für den eigen genutzten Wohnraum

- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder Eigentumswohnung

Rechte und Pflichten des Antragstellers bei laufendem Wohngeldbezug:

Rechte:Pflichten:
Es kann ein Antrag auf erhöhtes Wohngeld gestellt werden, wenn sich:Die Wohngeldbehörde ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich:
- die Zahl der Familienmitglieder erhöht oder- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert oder die Anzahl der von Wohngeld ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder erhöht
- das Gesamteinkommen um mehr als 10 v.H. verringert oder- das Gesamteinkommen der Familienmitglieder nicht nur vorübergehend (mehr als 4 Monate) um mehr als 15 v. H. erhöht hat oder
- die zu berücksichtigende Miete oder Belastung abzüglich des Gesamtbetrages zur Entlastung bei den Heizkosten um mehr als 10 v. H. erhöht hat.- die zu berücksichtigende Miete oder Belastung abzüglich des Gesamtbetrages zur Entlastung bei den Heizkosten um mehr nicht nur vorübergehend um mehr als 15 v. H. verringert oder
- der Wohnraum, für den Wohngeld bewilligt ist, vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes von keinem Familienmitglied mehr genutzt wird.

Gesetzliche Grundlagen

Downloads

Ansprechpartner Wohngeld

AnschriftSozialamt  Gera- Wohngeldstelle Gagarinstraße 99/101
07545 Gera
PostanschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
Schließtage15.05.2026
VerkehrsmittelStraßenbahnlinie 3
Barrierefreier ZugangJa
Fax0365 838 - 3175
Emailwohngeldbehoerde@gera.de
Telefonische ErreichbarkeitDienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Telefonische Ansprechpartner

Ihr telefonischer Ansprechpartner für Wohngeld richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens. Bitte entnehmen Sie die zuständige Kontaktnummer der nachfolgenden Tabelle. 

Buchstabenbereich

Telefonnummer

E,F,T

0365 838 - 3184

K, X, Y, Z

0365 838 - 3187

B, P

0365 838 - 3191

A, L

0365 838 - 3185

D, H

0365 838 - 3188

G, W

0365 838 - 3193

N, O, R

0365 838 - 3182

I, J, M, V

0365 838 - 3186

Sch

0365 838 - 3189

C, Q, U, S (ausgenommen Sch)

0365 838 - 3135

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung von Wohngeld können je nach persönlicher Situation unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Eine Übersicht aller benötigter Unterlagen finden Sie in unserem Merkblatt zum Download.