Teilhabemanagement
Eingliederungshilfe
Leistungsübersicht
Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung für Menschen mit Behinderung. Sie unterstützt dabei, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, z. B. in der Schule, im Beruf oder beim Wohnen. Ziel ist es, eine möglichst selbständige Lebensführung zu ermöglichen.
Zu den Leistungen gehören:
- Leistungen in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Heilpädagogische Leistungen für Kinder bis Schuleintritt (Frühförderung)
- Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum
- Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen bei Betreuung über Tag und Nacht
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Heilpädagogische Leistung für Kinder bis Schuleintritt (Frühförderung)
Anspruchsberechtigte
- Personen mit einer körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigung
- Personen bei denen der Eintritt der Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist
- Personen, die aufgrund der Beeinträchtigung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Sozialamt
| Anschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
| Leitung | Dr. Babett Brehme |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Verkehrsmittel | Straßenbahnlinie 3 |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
Teilhabemanagement | |
| Teilhabemanagement@gera.de | |
| Tel. | 0365 838 - 3141 |
| Fax | 0365 838 - 3145 |
| Servicezeiten | Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin. |
| Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Notwendige Unterlagen
- Eingliederungshilfeantrag mit allen Kontaktdaten (zu Beginn auch formlos möglich)
- kurze Darstellung der persönlichen Situation und Bedarfslage
- Ärztliche Gutachten/Entlassungsberichte oder vergleichbares
- Nachweise zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen
- Schwerbehindertenausweis und Erstbescheid