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Sozialamt

Asyl

Die Abteilung Asyl ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung, soziale Betreuung und Leistungsbewilligung für Asylbewerber, Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler

Anspruchsberechtigte

Sie können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wenn

  • Sie aus einem Drittstaat kommen und keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben.
  • Sie sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Sie sind im Besitz einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz.
    • Sie wollen über einen Flughafen einreisen und die Einreise ist (noch) nicht gestattet.
    • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 Abs. 1, § 24 Abs. 1 (wegen des Krieges in Ihrem Heimatland) oder § 25 Abs. 4 S. 1 Aufenthaltsgesetz.
    • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz und die Entscheidung über die Aussetzung über Ihre Abschiebung liegt noch nicht 18 Monate zurück.
    • Sie haben eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes.
    • Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig, auch wenn eine Abschiebung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist.
    • Sie stellen einen Folgeantrag nach § 71 des Asylverfahrensgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71 a des Asylverfahrensgesetzes.
  • Sie Ihr Einkommen und Vermögen, über welches Sie verfügen können, aufgebraucht haben oder es nicht ausreichend zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts ist.
  • Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung (SGB II und SGB XII) oder Hilfe zum Lebensunterhalt haben.
  • Sie keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben.

Leistungsübersicht

Als Asylbewerberin oder Asylbewerber können Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Es gibt verschiedene Leistungsarten:

  • Grundleistungen

sollen Ihren notwendigen Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Ernährung, Unterkunft, Heizung, Gesundheits- und Körperpflege und Haushaltsgüter) decken. Außerdem sind Leistungen für Ihren notwendigen persönlichen Bedarf möglich, welche Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern sollen.

  • Gesundheitsleistungen

sollen Ihre gesundheitliche Versorgung gewährleisten, wenn Sie nicht bei einer Krankenkasse versichert sind. Sie decken zum Beispiel ärztliche Untersuchungen und Behandlungen sowie Impfungen ab.

  • Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

Als werdende Mutter können Sie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt erhalten. Das kann Schwangerschaftskleidung oder eine Baby-Erstausstattung (zum Beispiel Windeln und eine Wickeltasche) sein.

  • sonstige Leistungen im Einzelfall

wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind

  • Leistungen der Bildung und Teilhabe

für Aufwendungen zur Schülerbeförderung, angemessene Lernförderung, Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können als Sach- oder Geldleistungen, in Form von Wertgutscheinen oder anderweitig an Sie erbracht werden. Abhängig von Ihrer Wohnsituation, der Größe Ihrer Familie und Ihrem Aufenthaltsort, kann die Art und die Höhe der Leistungen variieren.

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Ansprechpartner Asyl

Sozialamt

Sozialamt
AnschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
PostanschriftGagarinstraße 99/101
07545 Gera
LeitungDr. Babett Brehme
Schließtage15.05.2026
VerkehrsmittelStraßenbahnlinie 3
Barrierefreier ZugangJa

Abteilung Asyl

Tel.0365 838 - 3210
Fax0365 838 - 3205
Servicezeiten
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner

Herr Tim Hurraß

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokumente bzw. Reisedokumente
  • Aufenthaltsdokumente zum Nachweis über Ihren aktuellen Aufenthalt (z.B. Aufenthaltsgestattung, Duldung)
  • Einkommensnachweise (z.B. Lohnbescheinigungen, Kindergeldbescheinigung, Nachweis über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheide, Unterhaltsvorschuss, BaföG)
  • Vermögensnachweise (z.B. Kontoauszüge der letzten drei Monate über Konten und Wertanlagen im In- und Ausland, Fahrzeuge, Schmuck, Sparanlagen, Immobilien)

Gegebenenfalls zusätzlich:

  • Nachweis über Kranken-, Pflege- und sonstige Versicherungen
  • Leistungsbezogene Nachweise (z.B. Mutterpass, Schulbescheinigung, Kostenvoranschläge, Fahrtkostenbelege)
  • Nachweis über frühere Sozialleistungen (z.B. Aufhebungsbescheid des Jobcenters, Einstellungsbescheide anderer Kommunen
  • Mietvertrag und Nachweise über aktuelle Miethöhe, Heizkosten und Strom
  • Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Nachweis über Ehegattenunterhalt
  • Nachweis über Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder (bei im Inland getrenntlebenden Eltern)