Asyl
Die Abteilung Asyl ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung, soziale Betreuung und Leistungsbewilligung für Asylbewerber, Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler
Anspruchsberechtigte
Sie können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wenn
- Sie aus einem Drittstaat kommen und keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben.
- Sie sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie sind im Besitz einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz.
- Sie wollen über einen Flughafen einreisen und die Einreise ist (noch) nicht gestattet.
- Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 Abs. 1, § 24 Abs. 1 (wegen des Krieges in Ihrem Heimatland) oder § 25 Abs. 4 S. 1 Aufenthaltsgesetz.
- Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz und die Entscheidung über die Aussetzung über Ihre Abschiebung liegt noch nicht 18 Monate zurück.
- Sie haben eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes.
- Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig, auch wenn eine Abschiebung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist.
- Sie stellen einen Folgeantrag nach § 71 des Asylverfahrensgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71 a des Asylverfahrensgesetzes.
- Sie Ihr Einkommen und Vermögen, über welches Sie verfügen können, aufgebraucht haben oder es nicht ausreichend zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts ist.
- Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung (SGB II und SGB XII) oder Hilfe zum Lebensunterhalt haben.
- Sie keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben.
Hinweis
Leistungsübersicht
Als Asylbewerberin oder Asylbewerber können Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Es gibt verschiedene Leistungsarten:
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Grundleistungen
sollen Ihren notwendigen Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Ernährung, Unterkunft, Heizung, Gesundheits- und Körperpflege und Haushaltsgüter) decken. Außerdem sind Leistungen für Ihren notwendigen persönlichen Bedarf möglich, welche Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern sollen.
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Gesundheitsleistungen
sollen Ihre gesundheitliche Versorgung gewährleisten, wenn Sie nicht bei einer Krankenkasse versichert sind. Sie decken zum Beispiel ärztliche Untersuchungen und Behandlungen sowie Impfungen ab.
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Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
Als werdende Mutter können Sie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt erhalten. Das kann Schwangerschaftskleidung oder eine Baby-Erstausstattung (zum Beispiel Windeln und eine Wickeltasche) sein.
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sonstige Leistungen im Einzelfall
wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind
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Leistungen der Bildung und Teilhabe
für Aufwendungen zur Schülerbeförderung, angemessene Lernförderung, Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können als Sach- oder Geldleistungen, in Form von Wertgutscheinen oder anderweitig an Sie erbracht werden. Abhängig von Ihrer Wohnsituation, der Größe Ihrer Familie und Ihrem Aufenthaltsort, kann die Art und die Höhe der Leistungen variieren.
Downloads
- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Verlinkung zum Zentralen Thüringer Formularservice
Ansprechpartner Asyl
Sozialamt
| Anschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
|---|---|
| Postanschrift | Gagarinstraße 99/101
07545 Gera |
| Leitung | Dr. Babett Brehme |
| Schließtage | 15.05.2026 |
| Verkehrsmittel | Straßenbahnlinie 3 |
| Barrierefreier Zugang | Ja |
Abteilung Asyl | |
| Tel. | 0365 838 - 3210 |
| Fax | 0365 838 - 3205 |
| Servicezeiten | Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin. |
| Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Ansprechpartner | |
| Herr Tim Hurraß | |
Sie möchten uns Änderungen in Ihren persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Aufnahme oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Geburt Ihres Kindes, etc.), Reparaturanfragen, defekte Geräte (beispielsweise Waschmaschine oder Herd) oder sonstigen Anliegen mitteilen?
Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf und nutzen Sie hierzu bitte folgende E-Mail-Adressen:
asyl@gera.de (für alle Anliegen)
asyl.unterbringung@gera.de (für Anliegen rund um das Thema Unterbringung, Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen)
asyl.agh@gera.de (für Anliegen rund um das Thema Arbeitsgelegenheiten)
Notwendige Unterlagen
- Ausweisdokumente bzw. Reisedokumente
- Aufenthaltsdokumente zum Nachweis über Ihren aktuellen Aufenthalt (z.B. Aufenthaltsgestattung, Duldung)
- Einkommensnachweise (z.B. Lohnbescheinigungen, Kindergeldbescheinigung, Nachweis über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheide, Unterhaltsvorschuss, BaföG)
- Vermögensnachweise (z.B. Kontoauszüge der letzten drei Monate über Konten und Wertanlagen im In- und Ausland, Fahrzeuge, Schmuck, Sparanlagen, Immobilien)
Gegebenenfalls zusätzlich:
- Nachweis über Kranken-, Pflege- und sonstige Versicherungen
- Leistungsbezogene Nachweise (z.B. Mutterpass, Schulbescheinigung, Kostenvoranschläge, Fahrtkostenbelege)
- Nachweis über frühere Sozialleistungen (z.B. Aufhebungsbescheid des Jobcenters, Einstellungsbescheide anderer Kommunen
- Mietvertrag und Nachweise über aktuelle Miethöhe, Heizkosten und Strom
- Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Nachweis über Ehegattenunterhalt
- Nachweis über Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder (bei im Inland getrenntlebenden Eltern)
Die oben genannten Unterlagen benötigen wir auch für Ihren Ehegatten, Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder.