Zahnarzt
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in den Schulen
Die Untersuchung von Klassenstufen ist im Rahmen der Schulgesundheitspflege durch den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst des Amts für Gesundheit und Versorgung gesetzlich vorgeschrieben.
 Die Teilnahme ist verpflichtend.
Wer wird untersucht?
- Schüler und Schülerinnen aller Klassenstufen und Schularten
 - Förderschüler
 
Warum untersuchen wir?
- Frühzeitige Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und Normabweichungen des Gebisses und der umliegenden Gewebe
 - Erhebung gesundheitlich relevanter Daten zum bevölkerungsmedizinischen Aspekt/Epidemiologie
 - Erfüllung einer sozialkompensatorischen Aufgabe (Anleitung zur gesunden Lebensweise, Angstabbau, nachgehende Fürsorge/Kinderschutz)
 
Wann untersuchen wir?
- im Verlauf des Schuljahres
 
Wo untersuchen wir?
- in der jeweiligen Schule
 
Was wird für die Untersuchung benötigt?
- Einverständniserklärung Fluoridierung
 - ggf. Zahnärztlicher Kinderpass
 - Zahnputzsachen (Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnputzbecher bei Bedarf)
 
Was beinhaltet unsere Untersuchung?
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
 - freiwillige Fluoridlacktouchierung bei Einverständnis der Eltern und Sorgeberechtigten
 
Wie werden Sie über die Ergebnisse der Untersuchung informiert?
- Eltern bzw. Sorgeberechtigte erhalten eine schriftliche Information sowie ggf. eine Empfehlung zum Aufsuchen eines niedergelassenen Zahnarztes/Kieferorthopäden bei kontrollbedürftigen Befunden
 
Rechtliche Grundlagen
- §21 Sozialgesetzbuch V (SGB V) zur Verhütung von Zahnkrankheiten
 - §55/57 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) zahnärztliche Pflichtuntersuchung
 - §5 Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
 - Thüringer Förderschulgesetz (ThürFSG) • Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung
 
Amt für Gesundheit und Versorgung
| Anschrift | Gagarinstraße 68
 07545 Gera  | ||
|---|---|---|---|
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst  | |||
| Zahnaerztlicher.Dienst@gera.de | |||
| Tel. | 0365 838 - 3565 | ||
| Fax | 0365 838 - 3505 | ||
| Servicezeiten | Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin. Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr  | ||
| Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr  | ||
Ansprechpartner/innen  | |||
|    Sachgebietsleiter/in – Zahnarzt/Zahnärztin  | 
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|    Zahnärztin  | 
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|    Zahnarzthelferin  | 
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|    Assistenz  | 
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