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Schularzt

Schulärztliche Untersuchung von Klassenstufen

Die Untersuchung von Klassenstufen ist im Rahmen der Schulgesundheitspflege durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes gesetzlich vorgeschrieben.
Die Teilnahme ist verpflichtend.

Wer wird untersucht?

  • Schüler und Schülerinnen der Klasse 4 und 8 aller Schularten
  • Förderschüler jedes 2. Jahr

Warum untersuchen wir?

  • um gesundheitliche Beeinträchtigungen oder eventuelle Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen, ggf. fachärztlich abklären und behandeln zu lassen
  • um Fehlbelastung im Unterricht bei eventuell vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu vermeiden
  • zur anonymisierten statistischen Auswertung der Daten für die Planung gesundheitsfördernder Maßnahmen

Wann untersuchen wir?

  • im Verlauf des Schuljahres

Wo untersuchen wir?

  • in der jeweiligen Schule

Was wird für die Untersuchung benötigt?

  • den ausgefüllten Fragebogen 1 und Fragebogen 2 sowie die Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
  • das gelbe Heft (Früherkennungsuntersuchungen U-Reihe),
  • den Impfausweis,
  • ärztliche und therapeutische Befunde (z.B. Krankenhaus-, Facharzt-, Physio-, Ergo-, Logotherapieberichte),
  • Bescheide (z.B. Frühförderbescheide, Bescheid Schwerbehinderung, Sonderpädagogisches Gutachten),
  • Hilfsmittel (z.B. Brille oder Hörgeräte).

Was beinhaltet unsere Untersuchung?

  • Überprüfung des Impfstatus
  • Seh- und Hörtest
  • körperliche Untersuchung

Wie werden Sie über die Ergebnisse der Untersuchung informiert?

  • Eltern bzw. Sorgeberechtigte erhalten eine schriftliche, vertrauliche Befundinformation sowie ggf. eine Überweisung zu niedergelassenen Ärzten bei kontrollbedürftigen Befunden

Rechtliche Grundlagen

  • §55 Abs. 2 und 3 sowie §57 des Thüringer Schulgesetz
  • §4 Abs. 2 und 3 Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege
  • Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung

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